Abfindung steuerfrei? Unser Brutto-Netto-Rechner zeigt, wie viel übrig bleibt

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Abfindung brutto oder netto – was bleibt nach Steuern wirklich übrig?

Wer eine Abfindung erhält, stellt sich früher oder später die Frage: Wie viel davon bleibt netto übrig?
Besonders bei einem Aufhebungsvertrag wird häufig mit einer attraktiven Abfindung geworben – aber die Auszahlung ist in der Regel nicht steuerfrei.
Damit du besser planen kannst, findest du am Ende dieser Seite einen kostenlosen Abfindung Brutto-Netto-Rechner, der dir deine Nettoauszahlung mit wenigen Klicks berechnet.

Abfindung

Brutto oder netto – wie wird eine Abfindung versteuert?

Abfindungen gelten als außerordentliche Einkünfte und sind lohnsteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet:

  • Du zahlst darauf Einkommensteuer
  • Es fallen keine Beiträge zur Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung an
  • In vielen Fällen kann die Fünftelregelung angewendet werden, um die Steuerlast zu senken

Wann ist eine Abfindung steuerfrei?

Die Hoffnung vieler Arbeitnehmer: eine steuerfreie Abfindung beim Aufhebungsvertrag. Tatsächlich ist das nur noch in Ausnahmefällen möglich, z. B. bei besonderen Härtefällen oder durch geschickte Vertragsgestaltung (z. B. Auszahlung im Folgejahr).

💡 Tipp: Ob eine steuerfreie Abfindung im Einzelfall möglich ist, hängt von mehreren Faktoren ab – lass dich hierzu frühzeitig beraten.

Abfindung Brutto-Netto-Rechner: Jetzt online berechnen

Mit unserem Brutto-Netto-Rechner für Abfindungen kannst du direkt online herausfinden, wie viel dir nach Steuern bleibt – inklusive:

  • Berücksichtigung deiner Steuerklasse
  • Option auf Kirchensteuer
  • Fünftelregelung (automatisch angewendet)
  • Eingabe von Entgeltersatzleistungen (wie ALG, Krankengeld, Elterngeld)
    → diese sind steuerfrei, erhöhen aber den persönlichen Steuersatz
  • Ehegattensplitting und Partner-Einkommen (optional)

Jetzt Abfindung netto berechnen

Du kennst deine Abfindung noch gar nicht?

Dann starte mit unserem Abfindungsrechner zur Höhe der Abfindung – dort kannst du die voraussichtliche Abfindung z. B. bei betriebsbedingter Kündigung oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags ermitteln. Erst wenn du die Bruttohöhe kennst, ergibt die Netto-Berechnung Sinn.

Fazit: Abfindung ist nicht gleich Auszahlung

Der Bruttobetrag einer Abfindung sieht oft gut aus – aber erst nach Berücksichtigung von Steuerklasse, Fünftelregelung und Progressionsvorbehalt zeigt sich, was wirklich netto bleibt. Nutze beide Rechner, um ein realistisches Bild deiner Abfindung zu bekommen – und um im Gespräch mit dem Arbeitgeber besser verhandeln zu können.

Abfindung Brutto-Netto-Rechner 2025









Ergebnis:

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung der Netto-Abfindung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2025, der Fünftelregelung sowie optionaler Entgeltersatzleistungen und Ehegattensplitting.

HINWEIS: Das tatsächliche Steuerergebnis kann individuell abweichen – z. B. durch weitere Einkünfte, Freibeträge oder Sonderregelungen.

Für eine verbindliche Berechnung muss ein Steuerberater konsultiert werden.

Häufige Fragen zur Abfindung und Steuerberechnung

Muss ich auf eine Abfindung Steuern zahlen?

Ja, Abfindungen sind lohnsteuerpflichtig. Sie unterliegen aber nicht der Sozialversicherungspflicht. Die Steuerlast kann durch die Fünftelregelung gemildert werden.

Was ist die Fünftelregelung bei der Abfindung?

Die Fünftelregelung verteilt die Steuer fiktiv auf fünf Jahre und senkt so den Steuersatz auf die Abfindung. Das Finanzamt erkennt dies automatisch bei entsprechender Gestaltung an.

Wie funktioniert der Abfindung Brutto-Netto-Rechner?

Du gibst deine Abfindung, dein Gehalt, Steuerklasse und andere Faktoren ein. Der Rechner ermittelt deine voraussichtliche Steuerlast und zeigt, wie viel netto übrig bleibt.

Werden Entgeltersatzleistungen berücksichtigt?

Ja. Steuerfreie Leistungen wie ALG oder Elterngeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt und erhöhen den Steuersatz, obwohl sie selbst nicht versteuert werden müssen.

Gilt die Berechnung für das Steuerjahr 2025?

Ja, der Brutto-Netto-Rechner basiert auf dem Einkommensteuertarif 2025, wie vom Bundesrat am 20. Dezember 2024 beschlossen. So bleiben deine Berechnungen aktuell.

Ist eine Abfindung bei Aufhebungsvertrag steuerfrei?

In der Regel nicht. Abfindungen sind auch beim Aufhebungsvertrag steuerpflichtig. Nur in seltenen Fällen – z. B. bei Härtefällen – kann eine Steuerfreiheit erreicht werden.

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