Abfindungsrechner - Jetzt Ihre Abfindung online berechnen

Wie viel Abfindung steht mir zu? Unser kostenloser Abfindungsrechner zeigt Ihnen, mit welcher Abfindung Sie realistisch rechnen können – basierend auf statistischen Erfahrungswerten und Ihren individuellen Faktoren.

Abfindungsrechner Grafik

Machen Sie jetzt den Test!
Berechnen Sie hier, wie viel Abfindung Ihnen zusteht.

Im Anschluss an den Abfindungsrechner finden Sie

• Erläuterungen zu Berechnung in den FAQ

• Antworten auf häufige Fragen zur Abfindung

• wichtige rechtliche Hinweise

Weitere Informationen zum Thema Abfindung finden Sie hier.

In dem Video unten auf der Seite erklärt RA Meyer, wie unser Abfindungsrechner funktioniert.

Wie funktioniert der Abfindungsrechner? Was er leistet – und was nicht

Unser Abfindungsrechner ermittelt auf Basis langjähriger anwaltlicher Erfahrung und statistisch ausgewerteter Daten eine realistische Einschätzung Ihrer möglichen Abfindung. Dabei fließen entscheidende Faktoren ein: etwa Branche, Unternehmensgröße, Kündigungsgrund und die Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Durch die Auswertung dieser Parameter liefert Ihnen der Rechner eine fundierte Prognose, wie hoch Ihre Abfindung voraussichtlich ausfallen könnte – basierend auf realen Vergleichsfällen aus der Praxis.

Wichtig: Der Abfindungsrechner ersetzt keine rechtliche Beratung. Er berechnet keinen rechtlichen Anspruch, sondern zeigt, welche Abfindungshöhe typischerweise verhandelt werden kann.

Gerade nach einer Kündigung fragen sich viele: „Mit welcher Abfindung kann ich rechnen?“ – genau hier setzt unser Abfindungsrechner an und gibt Ihnen eine erste Orientierung.

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Abfindungsrechner

Abfindung berechnen – schnell, anonym und kostenlos

Sie erhalten das Ergebnis sofort online, direkt auf dieser Seite – ganz ohne Anmeldung, Registrierung oder Angabe Ihrer Kontaktdaten.

In den FAQ zum Abfindungsrechner erfahren Sie auch, wozu welche Frage dient und welche Rolle sie bei der Berechnung Ihrer individuellen Abfindung spielt.

Berechnung einer Abfindung

Anzahl der Mitarbeiter und Betriebsgröße

Erst nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit und nur in Betrieben mit mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Daher gibt es in der Regel keine Abfindung, wenn Sie diese beiden Punkte nicht bestätigen können.

Schwerbehinderung

Wenn Sie keine anerkannte Schwerbehinderung haben, geben Sie einfach nichts an.

Gehalt

Für eine korrekte Berechnung der Abfindung müssen Sie von einem durchschnittlichen Monatsgehalt ausgehen. Wie sie das korrekt ermitteln erfahren Sie hier: Welches Gehalt zählt bei der Abfindung?

Unternehmensgröße

Hier kommt es nicht auf die rechtliche Einheit an, bei der Sie angestellt sind. Wenn Sie also in einem Unternehmen arbeiten, das zu einem Konzern gehört, dann geben Sie hier die Anzahl der Mitarbeiter weltweit im gesamten Konzern an.

Branchenspezifische Wertung

Kündigungsgründe

Die Höhe der Abfindung hängt statistisch auch davon ab, aus welchem Grund der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden will.

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Wie viel Steuer muss ich von der Abfindung zahlen?

Das verrät ihnen hier unser Brutto-Netto-Rechner.
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FAQ

Häufige Fragen zum Abfindungsrechner:

GIBT ES EINE FORMEL ODER EINEN FESTEN FAKTOR ZUR BERECHNUNG EINER ABFINDUNG?

Oft wird von einer „Faustformel“ zur Berechnung einer Abfindung gesprochen. Damit ist die Formel: „0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr“ gemeint. Der Faktor 0,5 findet sich z.B. auch in § 1a KSchG. Mit dieser einfachen Formel erhält man einen sehr groben Anhaltspunkt dafür, wie man eine Abfindung berechnen kann.

WOZU DIE FRAGE NACH DEM KÜNDIGUNGSGRUND?

Die Auswertung der Statistiken zur Höhe bezahlter Abfindungen zeigt, dass auch der Kündigungsgrund für die Höhe der Abfindung eine Rolle spielt. Wir haben auf Basis dieser Statistiken Risikofaktoren aus den Kündigungsgründen ermittelt und diese in die Formel unseres Abfindungsrechners eingebaut.

WARUM WIRD NACH ANFANG UND ENDE DES ARBEITSVERHÄLTNISSES GEFRAGT?

iele Verhandlungen über eine Abfindung beginnen mit einer Zahl, die nach der Formel „Halbes Monatsgehalt multipliziert mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre“ berechnet wurde. Wer also 10 Jahre in der Firma war und zuletzt 3.000,- € brutto verdient hat, fordert zu Beginn der Verhandlung beispielsweise 15.000,- € als Abfindung. So einfach funktioniert es aber zumeist nicht. Trotzdem wird auch in unserem Rechner die Dauer des Beschäftigung als wesentlicher Faktor berücksichtigt. Wie sie das für die Berechnung maßgebende durchschnittliche Monatsgehalt berechnen finden Sie hier.

WARUM WIRD NACH DER ANZAHL DER MITARBEITER IM UNTERNEHMEN GEFRAGT?

Die Statistiken zur Höhe bezahlter Abfindung zeigen einen deutlichen Unterschied hinsichtlich der Unternehmensgröße. Grundsätzlich gilt: je größer das Unternehmen, um so Höher die Abfindung. Wir haben dies in unserem Abfindungsrechner berücksichtigt. So bekommen Sie ein realistischeres Ergebnis bei der Berechnung Ihrer Abfindung.

WELCHE ROLLE SPIELT DIE BRANCHE FÜR DIE HÖHE DER ABFINDUNG?

Es ist statistisch belegt, dass Abfindungen je nach Branche sehr unterschiedlich ausfallen. Während etwa bei Banken und Versicherungen in ca. 30% aller Fälle eine Abfindung von einem Monatsgehalt oder sogar mehr pro Beschäftigungsjahr bezahlt wird, sind vergleichbar hohe Abfindungen im Gesundheitswesen oder im Maschinenbau nur in 7% der Fälle zu bekommen. Eine Übersicht zu Abfindungsfaktoren in unterschiedlichen Branchen finden Sie hier. Wir haben berechnet, wie hoch der durchschnittliche Faktor für Abfindungen in den jeweiligen Branchen ist. Dieser Faktor wird in unserer Formel zur Abfindungsberechnung verwendet.

WARUM MUSS DAS ARBEITSVERHÄLTNIS LÄNGER ALS 6 MONATE BESTEHEN?

Auch hier geht es zunächst um die Frage, ob das KSchG anwendbar ist, denn unabhängig von der Frage, ob eine Probezeit gem. § 622 Abs. 3 BGB vereinbart ist, beginnt der gesetzliche Kündigungsschutz erst, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestanden hat.

WELCHE ROLLE SPIELT DIE ANZAHL DER MITARBEITER?

Zunächst ist entscheidend, ob für Sie überhaupt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist. In Kleinbetrieben, in denen weniger als 10 Mitarbeiter in Vollzeit tätig sind, besteht gem. § 23 KSchG schon kein Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann hier ohne einen Grund kündigen. Eine Abfindung muss dann grundsätzlich nicht bezahlt werden.

Erklärvideo: Abfindung richtig berechnen mit unserem Abfindungsrechner

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