Unser Abfindungsrechner ermittelt auf Basis langjähriger anwaltlicher Erfahrung und statistisch ausgewerteter Daten eine realistische Einschätzung Ihrer möglichen Abfindung. Dabei fließen entscheidende Faktoren ein: etwa Branche, Unternehmensgröße, Kündigungsgrund und die Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Durch die Auswertung dieser Parameter liefert Ihnen der Rechner eine fundierte Prognose, wie hoch Ihre Abfindung voraussichtlich ausfallen könnte – basierend auf realen Vergleichsfällen aus der Praxis.
Wichtig: Der Abfindungsrechner ersetzt keine rechtliche Beratung. Er berechnet keinen rechtlichen Anspruch, sondern zeigt, welche Abfindungshöhe typischerweise verhandelt werden kann.
Gerade nach einer Kündigung fragen sich viele: „Mit welcher Abfindung kann ich rechnen?“ – genau hier setzt unser Abfindungsrechner an und gibt Ihnen eine erste Orientierung.
Sie erhalten das Ergebnis sofort online, direkt auf dieser Seite – ganz ohne Anmeldung, Registrierung oder Angabe Ihrer Kontaktdaten.
In den FAQ zum Abfindungsrechner erfahren Sie auch, wozu welche Frage dient und welche Rolle sie bei der Berechnung Ihrer individuellen Abfindung spielt.
Oft wird von einer „Faustformel“ zur Berechnung einer Abfindung gesprochen. Damit ist die Formel: „0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr“ gemeint. Der Faktor 0,5 findet sich z.B. auch in § 1a KSchG. Mit dieser einfachen Formel erhält man einen sehr groben Anhaltspunkt dafür, wie man eine Abfindung berechnen kann.
Die Auswertung der Statistiken zur Höhe bezahlter Abfindungen zeigt, dass auch der Kündigungsgrund für die Höhe der Abfindung eine Rolle spielt. Wir haben auf Basis dieser Statistiken Risikofaktoren aus den Kündigungsgründen ermittelt und diese in die Formel unseres Abfindungsrechners eingebaut.
iele Verhandlungen über eine Abfindung beginnen mit einer Zahl, die nach der Formel „Halbes Monatsgehalt multipliziert mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre“ berechnet wurde. Wer also 10 Jahre in der Firma war und zuletzt 3.000,- € brutto verdient hat, fordert zu Beginn der Verhandlung beispielsweise 15.000,- € als Abfindung. So einfach funktioniert es aber zumeist nicht. Trotzdem wird auch in unserem Rechner die Dauer des Beschäftigung als wesentlicher Faktor berücksichtigt. Wie sie das für die Berechnung maßgebende durchschnittliche Monatsgehalt berechnen finden Sie hier.
Die Statistiken zur Höhe bezahlter Abfindung zeigen einen deutlichen Unterschied hinsichtlich der Unternehmensgröße. Grundsätzlich gilt: je größer das Unternehmen, um so Höher die Abfindung. Wir haben dies in unserem Abfindungsrechner berücksichtigt. So bekommen Sie ein realistischeres Ergebnis bei der Berechnung Ihrer Abfindung.
Es ist statistisch belegt, dass Abfindungen je nach Branche sehr unterschiedlich ausfallen. Während etwa bei Banken und Versicherungen in ca. 30% aller Fälle eine Abfindung von einem Monatsgehalt oder sogar mehr pro Beschäftigungsjahr bezahlt wird, sind vergleichbar hohe Abfindungen im Gesundheitswesen oder im Maschinenbau nur in 7% der Fälle zu bekommen. Eine Übersicht zu Abfindungsfaktoren in unterschiedlichen Branchen finden Sie hier. Wir haben berechnet, wie hoch der durchschnittliche Faktor für Abfindungen in den jeweiligen Branchen ist. Dieser Faktor wird in unserer Formel zur Abfindungsberechnung verwendet.
Auch hier geht es zunächst um die Frage, ob das KSchG anwendbar ist, denn unabhängig von der Frage, ob eine Probezeit gem. § 622 Abs. 3 BGB vereinbart ist, beginnt der gesetzliche Kündigungsschutz erst, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestanden hat.
Zunächst ist entscheidend, ob für Sie überhaupt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist. In Kleinbetrieben, in denen weniger als 10 Mitarbeiter in Vollzeit tätig sind, besteht gem. § 23 KSchG schon kein Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann hier ohne einen Grund kündigen. Eine Abfindung muss dann grundsätzlich nicht bezahlt werden.