Urlaubsrechner

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Urlaubstage für Urlaubsabgeltung berechnen – einfach & rechtssicher

Mit unserem interaktiven Urlaubsabgeltungsrechner können Sie schnell und kostenlos Ihren Anspruch auf Urlaubsabgeltung berechnen. Egal ob Sie Urlaub berechnen oder sich Urlaub auszahlen lassen möchten: Der Rechner zeigt Ihnen rechtssicher, wie viele Tage Ihnen zustehen.

Das Tool berücksichtigt automatisch:

  • die gesetzliche Wartezeit von 6 Monaten
  • ob das Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr begonnen hat
  • ob laut Vertrag zwischen gesetzlichem und freiwilligem Urlaub unterschieden wird
  • und wie viele Urlaubstage aus dem Vorjahr noch offen sind

Der Rechner unterscheidet dabei korrekt zwischen gesetzlichem Urlaubsanspruch (nach Bundesurlaubsgesetz) und freiwilligem Zusatzurlaub. Der gesetzliche Urlaub wird ggf. voll angerechnet, der freiwillige immer anteilig berechnet. Bruchteile von Urlaubstagen ab 0,5 werden automatisch aufgerundet.

Nutzen Sie den Rechner, um Ihren Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu berechnen – anonym, schnell und ohne Anmeldung.



Auszahlungsbetrag für Urlaubsabgeltung berechnen (nach § 11 BUrlG)

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht meist Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung. Doch wie berechnet sich der genaue Auszahlungsbetrag für nicht genommenen Urlaub?

Nach § 11 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) ist dafür nicht einfach das Bruttomonatsgehalt durch 30 zu teilen. Stattdessen gilt: Es ist der durchschnittliche Verdienst der letzten 13 Wochen vor dem Ausscheiden maßgeblich – ganz gleich, ob der Arbeitnehmer in dieser Zeit gearbeitet hat oder z. B. krankheitsbedingt freigestellt war.

Berechnungsformel:

Um die Berechnung einfach und praxisnah durchzuführen, wird folgendes Verfahren verwendet:

  1. Bruttomonatsgehalt × 3
  2. Bruttomonatsgehalt ÷ 4,33 (≈ zusätzliche Woche)
  3. Ergebnis ÷ 65 Arbeitstage
  4. × Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage

So ergibt sich der durchschnittliche Tageswert nach § 11 BUrlG, der dann mit der Zahl der offenen Urlaubstage multipliziert wird.

Das Ergebnis ist der voraussichtliche Bruttobetrag, den der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für nicht genommenen Urlaub auszahlen muss.

Mit dieser Formel lässt sich die Urlaubsabgeltung berechnen, wie sie auch vor Gericht anerkannt ist – rechtssicher, fair und nachvollziehbar. Nutzen Sie unseren Online-Rechner, um Urlaub auszahlen zu lassen oder Ihre Ansprüche zu überprüfen.

Auszahlungsbetrag für Urlaub berechnen (nach § 11 BUrlG)

Geben Sie Ihr durchschnittliches Bruttomonatsgehalt ein, um den Auszahlungsbetrag Ihrer Urlaubsabgeltung zu berechnen. Grundlage ist der Referenzzeitraum von 13 Wochen vor Ende des Arbeitsverhältnisses.



Hinweis bei variabler Vergütung oder Mindestlohn

Bei wechselnden Einkünften, z. B. bei Provisionszahlungen, Schichtzulagen oder anderen variablen Bestandteilen, ist gemäß § 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nicht einfach ein Monatsgehalt anzusetzen. In diesen Fällen sollte der tatsächlich verdiente Bruttobetrag der letzten 13 Wochen vor Beendigung verwendet werden. Dieser Durchschnittsverdienst bildet die zuverlässige Grundlage zur Berechnung der Urlaubsabgeltung.

Falls keine genauen Verdienstangaben für diesen Zeitraum vorliegen – etwa bei längerer Krankheit oder fehlender Abrechnung – ist mindestens der gültige gesetzliche Mindestlohn zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses heranzuziehen. Das wurde durch das LAG Hessen im Urteil vom 12.04.2024 (14 Sa 1714/22) bestätigt: Maßgeblich ist der Mindestlohn, der bei Beendigung galt – nicht der zuletzt gezahlte Lohn bei letzter Arbeitsleistung.

💡 Tipp: Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, mit dem zuletzt bekannten Bruttodurchschnitt oder dem aktuellen Mindestlohn zu rechnen, um eine rechtlich belastbare Schätzung der Urlaubsauszahlung zu erhalten.

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Unser Abfindungsrechner zeigt, wie viel Abfindung ihnen zusteht.

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Urlaub bei Teilzeit berechnen – so funktioniert's

Auch Arbeitnehmer in Teilzeit haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Doch wie viele Urlaubstage stehen bei reduzierter Wochenarbeitszeit tatsächlich zu? Mit unserem Teilzeit-Urlaubsrechner können Sie schnell und rechtssicher den individuellen Urlaubsanspruch berechnen.

Wann ist die Berechnung notwendig?

  • Sie arbeiten weniger als fünf Tage pro Woche
  • Ihr Arbeitsvertrag nennt den Urlaubsanspruch in Tagen bei Vollzeit
  • Sie möchten wissen, wie viele Urlaubstage Ihnen bei Teilzeit zustehen

Wie wird der Urlaub bei Teilzeit berechnet?

Grundlage ist der Urlaubsanspruch für eine Vollzeitstelle mit gleicher Wochenarbeitszeit. Dieser wird ins Verhältnis zur tatsächlichen Anzahl Ihrer Arbeitstage gesetzt.

Beispiel:
Bei 3 Arbeitstagen pro Woche und 30 Urlaubstagen bei Vollzeit (5 Tage/Woche) ergibt sich:
(3 ÷ 5) × 30 = 18 Urlaubstage bei Teilzeit

Unser Rechner nimmt Ihnen diese Rechnung ab und rundet das Ergebnis auf eine Nachkommastelle. Sie können zudem angeben, ob Sie den gesetzlichen Mindesturlaub nutzen möchten – dieser beträgt 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche.

Urlaub berechnen bei Teilzeit – schnell & kostenlos

Nutzen Sie unseren Online-Rechner, um Urlaub bei Teilzeit zu berechnen – schnell, anonym und ohne Anmeldung. So wissen Sie genau, wie viele freie Tage Ihnen rechtlich zustehen.


FAQ zu den Urlaubsrechnern

1. Wie berechnet man den Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Der Anspruch ergibt sich anteilig anhand der tatsächlichen Arbeitstage pro Woche im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle. Unser Teilzeit-Urlaubsrechner hilft Ihnen bei der Berechnung.

2. Wie funktioniert die Berechnung der Urlaubsabgeltung?

Die Urlaubsabgeltung richtet sich nach § 11 BUrlG und basiert auf dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

3. Was zählt beim Auszahlungsrechner für Urlaubstage?

Sie geben Ihr durchschnittliches Bruttomonatsgehalt sowie die Zahl der abzugeltenden Urlaubstage ein. Daraus wird der Auszahlungsbetrag nach gesetzlicher Formel berechnet.

4. Muss der gesetzliche Urlaub immer vollständig abgegolten werden?

Ja, wenn das Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte endet oder die Wartezeit erfüllt ist, besteht Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub – unabhängig von der Beschäftigungsdauer im Jahr.

5. Was passiert mit Urlaub aus dem Vorjahr?

Dieser kann unter bestimmten Bedingungen (z. B. krankheitsbedingt oder mit Zustimmung des Arbeitgebers) ins neue Jahr übertragen und abgegolten werden.

6. Wie wird Urlaub bei variabler Vergütung berechnet?

Bei provisions- oder zulagenbasiertem Einkommen zählt der tatsächliche Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Ende – nicht das Grundgehalt.

7. Welcher Mindestlohn ist bei Urlaubsabgeltung relevant?

Es gilt der Mindestlohn zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – nicht der zum letzten Arbeitstag vor Krankheit oder Freistellung.

8. Ist die Urlaubsberechnung anonym und kostenlos?

Ja. Alle unsere Rechner sind anonym nutzbar, es werden keine Daten gespeichert oder weitergegeben.

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