Mit unserem interaktiven Urlaubsabgeltungsrechner können Sie schnell und kostenlos Ihren Anspruch auf Urlaubsabgeltung berechnen. Egal ob Sie Urlaub berechnen oder sich Urlaub auszahlen lassen möchten: Der Rechner zeigt Ihnen rechtssicher, wie viele Tage Ihnen zustehen.
Das Tool berücksichtigt automatisch:
Der Rechner unterscheidet dabei korrekt zwischen gesetzlichem Urlaubsanspruch (nach Bundesurlaubsgesetz) und freiwilligem Zusatzurlaub. Der gesetzliche Urlaub wird ggf. voll angerechnet, der freiwillige immer anteilig berechnet. Bruchteile von Urlaubstagen ab 0,5 werden automatisch aufgerundet.
Nutzen Sie den Rechner, um Ihren Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu berechnen – anonym, schnell und ohne Anmeldung.
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht meist Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung. Doch wie berechnet sich der genaue Auszahlungsbetrag für nicht genommenen Urlaub?
Nach § 11 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) ist dafür nicht einfach das Bruttomonatsgehalt durch 30 zu teilen. Stattdessen gilt: Es ist der durchschnittliche Verdienst der letzten 13 Wochen vor dem Ausscheiden maßgeblich – ganz gleich, ob der Arbeitnehmer in dieser Zeit gearbeitet hat oder z. B. krankheitsbedingt freigestellt war.
Um die Berechnung einfach und praxisnah durchzuführen, wird folgendes Verfahren verwendet:
So ergibt sich der durchschnittliche Tageswert nach § 11 BUrlG, der dann mit der Zahl der offenen Urlaubstage multipliziert wird.
Das Ergebnis ist der voraussichtliche Bruttobetrag, den der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für nicht genommenen Urlaub auszahlen muss.
Mit dieser Formel lässt sich die Urlaubsabgeltung berechnen, wie sie auch vor Gericht anerkannt ist – rechtssicher, fair und nachvollziehbar. Nutzen Sie unseren Online-Rechner, um Urlaub auszahlen zu lassen oder Ihre Ansprüche zu überprüfen.
Bei wechselnden Einkünften, z. B. bei Provisionszahlungen, Schichtzulagen oder anderen variablen Bestandteilen, ist gemäß § 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nicht einfach ein Monatsgehalt anzusetzen. In diesen Fällen sollte der tatsächlich verdiente Bruttobetrag der letzten 13 Wochen vor Beendigung verwendet werden. Dieser Durchschnittsverdienst bildet die zuverlässige Grundlage zur Berechnung der Urlaubsabgeltung.
Falls keine genauen Verdienstangaben für diesen Zeitraum vorliegen – etwa bei längerer Krankheit oder fehlender Abrechnung – ist mindestens der gültige gesetzliche Mindestlohn zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses heranzuziehen. Das wurde durch das LAG Hessen im Urteil vom 12.04.2024 (14 Sa 1714/22) bestätigt: Maßgeblich ist der Mindestlohn, der bei Beendigung galt – nicht der zuletzt gezahlte Lohn bei letzter Arbeitsleistung.
💡 Tipp: Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, mit dem zuletzt bekannten Bruttodurchschnitt oder dem aktuellen Mindestlohn zu rechnen, um eine rechtlich belastbare Schätzung der Urlaubsauszahlung zu erhalten.
Unser Abfindungsrechner zeigt, wie viel Abfindung ihnen zusteht.
Der Brutto-Netto-Rechner zeigt, was Ihnen nach Steuern übrig bleibt.
Auch Arbeitnehmer in Teilzeit haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Doch wie viele Urlaubstage stehen bei reduzierter Wochenarbeitszeit tatsächlich zu? Mit unserem Teilzeit-Urlaubsrechner können Sie schnell und rechtssicher den individuellen Urlaubsanspruch berechnen.
Grundlage ist der Urlaubsanspruch für eine Vollzeitstelle mit gleicher Wochenarbeitszeit. Dieser wird ins Verhältnis zur tatsächlichen Anzahl Ihrer Arbeitstage gesetzt.
Beispiel:
Bei 3 Arbeitstagen pro Woche und 30 Urlaubstagen bei Vollzeit (5 Tage/Woche) ergibt sich:(3 ÷ 5) × 30 = 18 Urlaubstage bei Teilzeit
Unser Rechner nimmt Ihnen diese Rechnung ab und rundet das Ergebnis auf eine Nachkommastelle. Sie können zudem angeben, ob Sie den gesetzlichen Mindesturlaub nutzen möchten – dieser beträgt 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche.
Nutzen Sie unseren Online-Rechner, um Urlaub bei Teilzeit zu berechnen – schnell, anonym und ohne Anmeldung. So wissen Sie genau, wie viele freie Tage Ihnen rechtlich zustehen.