Welches Gehalt zählt bei der Abfindung?

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Bei der Berechnung einer Abfindung ist ein entscheidender Punkt, von welchem Gehalt bei der Berechnung auszugehen ist. Auch in Verhandlungen über die Abfindung eröffnen sich bei dieser Frage immer wieder Streitpunkte.

Brutto statt Netto!

Die erste Regel lautet zunächst:

Der tatsächlich ausbezahlte Nettolohn ist keine geeignete Größe, um über Abfindungen zu verhandeln oder diese zu berechnen. Der Nettolohn hängt von der individuellen Steuerklasse und letztlich dem jeweiligen Einkommenssteuersatz ab. Das sind Faktoren, die allein in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen und daher bei der Verhandlung über den vom Arbeitgeber zu zahlenden Abfindungsbetrag keine Rolle spielen können.

Es wird immer über Bruttobeträge gesprochen!

Das richtige Monatsgehalt ermitteln

Zur Berechnung einer Abfindung ist also zunächst das Monatsgehalt zu ermitteln. Allerdings sind auch ein 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Boni, Zuschläge, Provisionen und sonstige Einmalzahlungen, aber auch ein Dienstwagen und andere geldwerte Vorteile zu berücksichtigen.

Auf die Frage: welches Gehalt zählt bei der Abfindung, finden Sie hier die Antwort:

youtube video - welches gehalt zählt bei der abfindung

Grundsatz: Es zählt der Jahresdurchschnitt!

Wenn Sie für Ihren Fall das Monatsgehalt ermitteln wollen, das für die Abfindung zählt, dann gehen Sie am besten nach den folgenden Schritten vor:

Lohnabrechnung Dezember prüfen

Wenn sich im Vergleich zum letzten Jahr bei Ihrem Gehalt nichts verändert hat, dann nehmen Sie einfach die letzte Lohnabrechnung für den Dezember zur Hand.

In jeder Lohnabrechnung finden Sie unten links eine Übersicht der im laufenden Kalenderjahr bezahlten Bruttovergütung. Das sieht z.B. so aus:

Lohnabrechnung - Jahresübersicht des Bruttogehalts

(Alle Details zur Lohnabrechnung sind hier gut erklärt)

Die Lohnabrechnung für Dezember enthält unten rechts in der Zeile “Steuerbrutto” die gesamte Jahressumme einschließlich aller Sonderzahlungen, geldwerter Vorteile (Dienstwagen usw.) und sonstiger Vorteile, die in den Bruttolohn einfließen.

Nehmen Sie einfach die Summe, die dort als Jahresbrutto ausgewiesen ist, teilen diese Summe durch 12 – und schon haben Sie das Monatsgehalt, welches für die Berechnung der Abfindung zählt.

Konkrete Berechnung des Monatsgehalts

Wenn das Gehalt sich seit der letzten Dezember-Abrechnung geändert hat oder noch keine solche Jahresübersicht vorliegt, nehmen Sie einfach die letzte Lohnabrechnung, die Sie erhalten haben.

Auch auf dieser Lohnabrechnung finden Sie unten links die Summe der bislang im Kalenderjahr gezahlten Vergütung. Die können jetzt diese Summe durch die Anzahl der Monate die in der Abrechnung enthalten sind.

Haben Sie also z.B. die Abrechnung für Mai vorliegen, dann teilen Sie den Betrag in der Zeile “Jahresbrutto” durch fünf. Damit erhalten Sie das durchschnittliche Monatsgehalt incl. aller Nebenleistungen (Dienstwagen, Sonderzahlungen usw.).

Aber Vorsicht: Da hier ja nur ein Teil des Jahres abgebildet wird, muss überlegt werden, ob nicht noch ausstehende Zahlungen zusätzlich berücksichtigt werden müssen.

Ist also etwa ein halbes Monatsgehalt als Urlaubsgeld und ein weiteres Monatsgehalt als Weihnachtsgeld vertraglich vereinbart, dann muss dass mit berücksichtigt werden.

Hier gibt es auch einen Brutto-Netto-Rechner um herauszufinden, was von einer Abfindung nach Abzug von Steuern übrig bleibt.

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Rechtsanwalt Alexander Meyer

Häufige Fragen: Welches Gehalt zählt bei der Abfindung?

Zählt bei der Abfindung das Brutto- oder das Nettogehalt?
Bei der Abfindungsberechnung wird immer mit dem Bruttogehalt gerechnet. Der Nettolohn ist keine geeignete Verhandlungsgrundlage, da er von der individuellen Steuerklasse und dem persönlichen Einkommensteuersatz abhängt – Faktoren, die allein in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen und daher bei der Berechnung der vom Arbeitgeber zu zahlenden Abfindung keine Rolle spielen können.
Zählen Boni, Provisionen und Sonderzahlungen zur Abfindungsberechnung?
Ja – neben dem laufenden Grundgehalt sind auch ein 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Boni, Zuschläge, Provisionen und sonstige Einmalzahlungen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für geldwerte Vorteile wie einen Dienstwagen. Maßgeblich ist der Jahresdurchschnitt aller Vergütungsbestandteile. Mit unserem Abfindungsrechner können Sie eine erste Orientierung zur Höhe Ihrer Abfindung erhalten.
Wie berechne ich das maßgebliche Monatsgehalt für die Abfindung?
Den einfachsten Weg bietet die Dezember-Lohnabrechnung: In der Zeile „Steuerbrutto" steht die gesamte Jahressumme inklusive aller Nebenleistungen. Diese Summe durch 12 geteilt ergibt das für die Abfindung maßgebliche Bruttomonatsgehalt. Liegt noch keine Dezember-Abrechnung vor, nehmen Sie die letzte verfügbare Abrechnung und teilen das Jahresbrutto durch die Anzahl der enthaltenen Monate.
Was gilt, wenn die Kündigung unterjährig erfolgt und noch ausstehende Sonderzahlungen erwartet werden?
Liegt eine unterjährige Abrechnung vor, muss geprüft werden, ob noch ausstehende Sonderzahlungen anteilig ergänzt werden müssen. Ist beispielsweise ein halbes Monatsgehalt als Urlaubsgeld und ein weiteres Monatsgehalt als Weihnachtsgeld vertraglich vereinbart, fließen diese Beträge anteilig in die Berechnung des Jahresdurchschnitts ein – auch wenn sie zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht ausgezahlt wurden.
Zählt ein Dienstwagen beim Gehalt für die Abfindungsberechnung?
Ja. Ein Dienstwagen stellt einen geldwerten Vorteil dar und wird monatlich mit dem sogenannten „1-Prozent-Wert" als Steuerbrutto erfasst. Dieser Betrag ist in der Jahresübersicht der Lohnabrechnung bereits enthalten und fließt damit automatisch in die Abfindungsberechnung ein.
Wie viel bleibt von der Abfindung nach Steuern übrig?
Abfindungen sind steuerpflichtig, können aber durch die Fünftelregelung steuerlich begünstigt werden. Wie viel Ihnen netto von der Abfindung bleibt, zeigt Ihnen unser kostenloser Brutto-Netto-Rechner für Abfindungen. Hintergründe zur steuerlichen Behandlung finden Sie auf unserer Seite Abfindung versteuern.