Bei der Berechnung einer Abfindung ist ein entscheidender Punkt, von welchem Gehalt bei der Berechnung auszugehen ist. Auch in Verhandlungen über die Abfindung eröffnen sich bei dieser Frage immer wieder Streitpunkte.
Die erste Regel lautet zunächst:
Es wird immer über Bruttobeträge gesprochen.
Der tatsächlich ausbezahlte Nettolohn ist keine geeignete Größe, um über Abfindungen zu verhandeln oder diese zu berechnen. Der Nettolohn hängt von der individuellen Steuerklasse und letztlich dem jeweiligen Einkommenssteuersatz ab. Das sind Faktoren, die allein in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen und daher bei der Verhandlung über den vom Arbeitgeber zu zahlenden Abfindungsbetrag keine Rolle spielen können.
Zur Berechnung einer Abfindung ist also zunächst das Monatsgehalt zu ermitteln. Allerdings sind auch ein 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Boni, Zuschläge, Provisionen und sonstige Einmalzahlungen, aber auch ein Dienstwagen und andere geldwerte Vorteile zu berücksichtigen.
Auf die Frage: welches Gehalt zählt bei der Abfindung, finden Sie hier die Antwort:
Wenn Sie für Ihren Fall das Monatsgehalt ermitteln wollen, das für die Abfindung zählt, dann gehen Sie am besten nach den folgenden Schritten vor:
Wenn sich im Vergleich zum letzten Jahr bei Ihrem Gehalt nichts verändert hat, dann nehmen Sie einfach die letzte Lohnabrechnung für den Dezember zur Hand.
In jeder Lohnabrechnung finden Sie unten links eine Übersicht der im laufenden Kalenderjahr bezahlten Bruttovergütung. Das sieht z.B. so aus:
(Alle Details zur Lohnabrechnung sind hier gut erklärt)
Die Lohnabrechnung für Dezember enthält unten rechts in der Zeile “Steuerbrutto” die gesamte Jahressumme einschließlich aller Sonderzahlungen, geldwerter Vorteile (Dienstwagen usw.) und sonstiger Vorteile, die in den Bruttolohn einfließen.
Nehmen Sie einfach die Summe, die dort als Jahresbrutto ausgewiesen ist, teilen diese Summe durch 12 – und schon haben Sie das Monatsgehalt, welches für die Berechnung der Abfindung zählt.
Wenn das Gehalt sich seit der letzten Dezember-Abrechnung geändert hat oder noch keine solche Jahresübersicht vorliegt, nehmen Sie einfach die letzte Lohnabrechnung, die Sie erhalten haben.
Auch auf dieser Lohnabrechnung finden Sie unten links die Summe der bislang im Kalenderjahr gezahlten Vergütung. Die können jetzt diese Summe durch die Anzahl der Monate die in der Abrechnung enthalten sind.
Haben Sie also z.B. die Abrechnung für Mai vorliegen, dann teilen Sie den Betrag in der Zeile “Jahresbrutto” durch fünf. Damit erhalten Sie das durchschnittliche Monatsgehalt incl. aller Nebenleistungen (Dienstwagen, Sonderzahlungen usw.).
Aber Vorsicht: Da hier ja nur ein Teil des Jahres abgebildet wird, muss überlegt werden, ob nicht noch ausstehende Zahlungen zusätzlich berücksichtigt werden müssen.
Ist also etwa ein halbes Monatsgehalt als Urlaubsgeld und ein weiteres Monatsgehalt als Weihnachtsgeld vertraglich vereinbart, dann muss dass mit berücksichtigt werden.