Abfindung versteuern – das sollten Sie wissen

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Abfindungen sind steuerpflichtig – aber steuerlich begünstigt

Abfindungen gelten als sogenannte „außerordentliche Einkünfte“ und unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Allerdings können Sie durch die Anwendung der Fünftelregelung (§ 34 EStG) in vielen Fällen eine spürbare Steuerersparnis erzielen.

So funktioniert die Fünftelregelung

Die Fünftelregelung sorgt dafür, dass Ihre Abfindung bei der Steuerberechnung so behandelt wird, als würde sie auf fünf Jahre verteilt. Dadurch wird der steuerliche Progressionseffekt gemildert und der Steuersatz auf die Abfindung reduziert.

Voraussetzungen:

  • Auszahlung in einem einzigen Kalenderjahr
  • Einmalzahlung (oder maximal 10 % ins Folgejahr verschoben)

Ab 2025: Steuererleichterung nur noch über die Steuererklärung

Bis einschließlich 2024 konnten Arbeitgeber die Fünftelregelung bereits beim Lohnsteuerabzug anwenden. Ab 2025 ist das nicht mehr möglich. Um die Steuervergünstigung zu nutzen, müssen Sie künftig eine Steuererklärung abgeben.

💡 Tipp: Nutzen Sie eine Steuersoftware (z. B. WISO Steuer, Tax oder Steuerbot), um die Abfindung korrekt zu erfassen.

Sozialversicherungsbeiträge – nur in bestimmten Fällen

In der Regel sind Abfindungen nicht sozialversicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt jedoch für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Personen: Sie müssen auf die Abfindung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten.

Ratenzahlung kann die Steuervergünstigung gefährden

Die Steuerbegünstigung nach der Fünftelregelung entfällt in den meisten Fällen, wenn die Abfindung in mehreren Raten ausgezahlt wird. Nur wenn nicht mehr als 10 % des Betrags in ein weiteres Kalenderjahr verschoben werden, kann die Regelung dennoch greifen.

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Fünftelregelung bei Riester-Kleinbetragsrente

Auch bei der Auszahlung kleiner Riester-Renten (unterhalb bestimmter Höchstbeträge, z. B. 37,45 € monatlich im Jahr 2025) ist die Anwendung der Fünftelregelung möglich – sofern alle steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung

Unter bestimmten Bedingungen können Sie Ihre Abfindung steuerlich begünstigt in die Altersvorsorge einbringen:

  • Einzahlung in eine betriebliche Altersversorgung (z. B. Direktversicherung)
  • Sonderausgabenabzug durch Rürup-Rente (Basisrente)

Die steuerlichen Höchstbeträge sind zu beachten – diese richten sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

Fazit: Mit guter Planung Steuern sparen

Wenn Sie Ihre Abfindung optimal strukturieren und die Fünftelregelung korrekt anwenden, können Sie mehrere Tausend Euro an Steuerlast vermeiden. Wichtig ist, frühzeitig zu planen und gegebenenfalls steuerlichen Rat einzuholen – vor allem bei Auszahlung zum Jahreswechsel oder bei niedrigerem Einkommen im Folgejahr.

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