Abfindungsrechner

Wie viel Abfindung steht mir zu? Gibt es für die Berechnung der Abfindung eine Formel?
Das sind Fragen, die sich viele Arbeitnehmer stellen, wenn das Arbeitsverhältnis endet.
Mit unserem Abfindungsrechner erfahren Sie, wie hoch eine übliche Abfindung in Ihrem konkreten Fall ist.
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Berechnen Sie hier, wie viel Abfindung Ihnen zusteht.

Im Anschluss an den Abfindungsrechner finden Sie

• Erläuterungen zu Berechnung in den FAQ

• Antworten auf häufige Fragen zur Abfindung

• wichtige rechtliche Hinweise

Weitere Informationen zum Thema Abfindung finden Sie hier.

In dem Video unten auf der Seite erklärt RA Meyer, wie unser Abfindungsrechner funktioniert.

Abfindungsrechner

So viel Abfindung steht Ihnen zu

Berechnen Sie hier, welche Abfindung Ihnen als Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusteht. Sie erhalten direkt auf dieser Seite ein Ergebnis!

In den FAQ zum Abfindungsrechner erfahren Sie auch, wozu welche Frage dient und welche Rolle sie bei der Berechnung Ihrer individuellen Abfindung spielt.

JETZT BERECHNEN

Was unser Abfindungsrechner macht –
und was er nicht macht

Unser Rechner basiert auf Erfahrungswerten aus unserer anwaltlichen Praxis und statistischen Daten. Eine Analyse der zu Abfindungen verfügbaren Daten lässt recht klare Wahrscheinlichkeitsaussagen darüber zu, wie bestimmte Faktoren sich auf die Abfindungshöhe auswirken. Solche Faktoren werden von uns berücksichtigt. Das bedeutet: mit unserem Rechner erhalten Sie eine Abfindung als Ergebnis, bei der die von Ihnen angegebenen Daten auf Basis statistisch ermittelter Wahrscheinlichkeiten berücksichtigt sind.

Abfindungshöhe auswirken. Solche Faktoren werden von uns berücksichtigt. Das bedeutet: mit unserem Rechner erhalten Sie eine Abfindung als Ergebnis, bei der die von Ihnen angegebenen Daten auf Basis statistisch ermittelter Wahrscheinlichkeiten berücksichtigt sind.

Oder anders gesagt: Unser Online-Rechner ist ein Wahrscheinlichkeitsrechner. Es sagt Ihnen, mit welcher Abfindung Sie
wahrscheinlich rechnen können, wenn man die Erfahrungswerte aus vergleichbaren Sachverhalten zu Grunde legt.

Mit unserem Abfindungsrechner erhalten Sie natürlich keinen Betrag, auf den Sie einen rechtlichen Zahlungsanspruch gegenüber Ihrem Arbeitge-
ber geltend machen können. Unser Abfindungsrechner ermöglicht es Ihnen aber, realistisch einzuschät-
zen, wie hoch eine Abfindung in Ihrem individuellen Fall sein könnte.

Genau das ist es aber, was die meisten Mandanten nach Erhalt einer Kündigung wissen wollen.

Berechnung einer Abfindung und Funktion
des Abfindungsrechners im Video erklärt RA Meyer:

FAQ

Häufige Fragen zum Abfindungsrechner:

WELCHE ROLLE SPIELT DIE ANZAHL DER MITARBEITER?

Zunächst ist entscheidend, ob für Sie überhaupt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist. In Kleinbetrieben, in denen weniger als 10 Mitarbeiter in Vollzeit tätig sind, besteht gem. § 23 KSchG schon kein Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann hier ohne einen Grund kündigen. Eine Abfindung muss dann grundsätzlich nicht bezahlt werden.

WARUM MUSS DAS ARBEITSVERHÄLTNIS LÄNGER ALS 6 MONATE BESTEHEN?

Auch hier geht es zunächst um die Frage, ob das KSchG anwendbar ist, denn unabhängig von der Frage, ob eine Probezeit gem. § 622 Abs. 3 BGB vereinbart ist, beginnt der gesetzliche Kündigungsschutz erst, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestanden hat.

WELCHE ROLLE SPIELT DIE BRANCHE FÜR DIE HÖHE DER ABFINDUNG?

Es ist statistisch belegt, dass Abfindungen je nach Branche sehr unterschiedlich ausfallen. Während etwa bei Banken und Versicherungen in ca. 30% aller Fälle eine Abfindung von einem Monatsgehalt oder sogar mehr pro Beschäftigungsjahr bezahlt wird, sind vergleichbar hohe Abfindungen im Gesundheitswesen oder im Maschinenbau nur in 7% der Fälle zu bekommen. Eine Übersicht zu Abfindungsfaktoren in unterschiedlichen Branchen finden Sie hier. Wir haben berechnet, wie hoch der durchschnittliche Faktor für Abfindungen in den jeweiligen Branchen ist. Dieser Faktor wird in unserer Formel zur Abfindungsberechnung verwendet.

WARUM WIRD NACH DER ANZAHL DER MITARBEITER IM UNTERNEHMEN GEFRAGT?

Die Statistiken zur Höhe bezahlter Abfindung zeigen einen deutlichen Unterschied hinsichtlich der Unternehmensgröße. Grundsätzlich gilt: je größer das Unternehmen, um so Höher die Abfindung. Wir haben dies in unserem Abfindungsrechner berücksichtigt. So bekommen Sie ein realistischeres Ergebnis bei der Berechnung Ihrer Abfindung.

WARUM WIRD NACH ANFANG UND ENDE DES ARBEITSVERHÄLTNISSES GEFRAGT?

Viele Verhandlungen über eine Abfindung beginnen mit einer Zahl, die nach der Formel „Halbes Monatsgehalt multipliziert mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre“ berechnet wurde. Wer also 10 Jahre in der Firma war und zuletzt 3.000,- € brutto verdient hat, fordert zu Beginn der Verhandlung beispielsweise 15.000,- € als Abfindung. So einfach funktioniert es aber zumeist nicht. Trotzdem wird auch in unserem Rechner die Dauer des Beschäftigung als wesentlicher Faktor berücksichtigt. Wie sie das für die Berechnung maßgebende durchschnittliche Monatsgehalt berechnen finden Sie hier.

WOZU DIE FRAGE NACH DEM KÜNDIGUNGSGRUND?

Die Auswertung der Statistiken zur Höhe bezahlter Abfindungen zeigt, dass auch der Kündigungsgrund für die Höhe der Abfindung eine Rolle spielt. Wir haben auf Basis dieser Statistiken Risikofaktoren aus den Kündigungsgründen ermittelt und diese in die Formel unseres Abfindungsrechners eingebaut.

GIBT ES EINE FORMEL ODER EINEN FESTEN FAKTOR ZUR BERECHNUNG EINER ABFINDUNG?

Oft wird von einer „Faustformel“ zur Berechnung einer Abfindung gesprochen. Damit ist die Formel: „0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr“ gemeint. Der Faktor 0,5 findet sich z.B. auch in § 1a KSchG. Mit dieser einfachen Formel erhält man einen sehr groben Anhaltspunkt dafür, wie man eine Abfindung berechnen kann.

Verhandlungssache –
Eine Abfindung muss ausgehandelt werden.

Viele Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis eine Abfindung zu beanspruchen. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann fast immer eine Abfindung verhandelt werden. Das Problem dabei ist aber, dass es keine klare gesetzliche Regelung dazu gibt. Eine Abfindung muss fast immer zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuell vereinbart werden.

Gerade die Frage „Wie viel Abfindung bekomme ich?“ ist für viele Arbeitnehmer nicht nur bei einer schon konkret vorliegenden Kündigung interessant ist, sondern auch schon im Vorfeld einer Beendigung oder einfach aus Neugier.

Deshalb haben wir hier einen Abfindungsrechner online gestellt, der Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihre persönliche Abfindung zu berechnen.

Verbesserung des Abfindungsrechners

Aktuell ist der Rechner noch relativ simpel gebaut, liefert aber bereits ein konkret verwertbares Ergebnis, auf das Sie sich auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber berufen können, wenn Sie selbst in eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber gehen. Wir werden den Abfindungsrechner aber kontinuierlich mit Daten verbessern, die auch weitere Faktoren in die Berechnung einbeziehen, die statistisch für die Höhe der Abfindung relevant sind.

Wichtige Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass es nur in Ausnahmefällen einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt. Eine Abfindung wird meist nur dann bezahlt, wenn die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung rechtlich angreifbar ist.

Beachten Sie unbedingt auch die Fristen, die nach Erhalt einer Kündigung gelten. Sie müssen innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt einer Kündigung Klage zum Arbeitsgericht erheben, andernfalls wird die Kündigung rechtsgültig und kann nicht mehr angegriffen werden. In diesem Fall werden Sie auch keine Abfindung mehr erhalten.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Das Fachanwalts-Team von Kündigungsschutz4U steht Ihnen sofort für eine kostenlose Erstberatung über unsere gebührenfreie Hotline gern zur Verfügung.

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Wir beraten und vertreten Sie bundesweit gegenüber Ihrem Arbeitgeber und vor Gericht.

Gute Informationen zum Thema Abfindung im Internet:

Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind und im Internet suchen, wie die Höhe einer Abfindung berechnet wird, könnten Sie schnell enttäuscht sein. Viele Seiten werben damit, Online-Rechner zur Abfindungsberechnung bereit zu stellen, sammelnd dann aber lediglich Daten für eine Kontaktaufnahme. Deshalb haben wir einen Abfindungsrechner entwickelt, der das macht, was oft gesucht wird: Er kann die voraussichtliche Abfindungshöhe berechnen. Dabei berücksichtigt er Ihre individuelle Situation.

Neben der Höhe gibt es aber tatsächlich einige Dinge, die im Zusammenhang mit einer Abfindung wichtig sind.

Wir sehen wenig Sinn darin, die nächste Seite mit allgemeinen Informationen zu erstellen, die schon anderweitig hervorragend aufbereitet worden sind. Deshalb finden Sie hier eine Liste von Seiten, die nach zu den jeweiligen Themen eine gute Zusammenfassung bieten:

• Zur Abfindung im Arbeitsrecht allgemein: Finanztip.de – Abfindung im Arbeitsrecht

• Berechnung der Einkommensteuer bei Zahlung einer Abfindung (Online-Rechner mit online Ergebnis! und allgemeine Informationen):   Berechnung der Lohnsteuer auf die Abfindung

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