Eine Abfindung klingt oft attraktiv – doch die wichtigste Frage ist: Wie viel bleibt nach Steuern übrig? Wer eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhält, sollte genau prüfen, wie sich die Abfindung brutto und netto unterscheidet – und ob sie steuerfrei sein kann.
Eine Abfindung wird immer als Bruttobetrag vereinbart. Das heißt: Auf den genannten Betrag fallen in der Regel Steuern an. Es handelt sich jedoch nicht um sozialversicherungspflichtiges Einkommen – also keine Abzüge für Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung.
💡 Wichtig: Abfindungen sind lohnsteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig.
Die tatsächliche Auszahlung hängt von mehreren Faktoren ab:
Für eine grobe Orientierung kannst du einen Abfindung Brutto-Netto-Rechner nutzen. Dieser zeigt dir, wie viel von deiner Abfindung nach Steuern übrig bleibt – unter Berücksichtigung der aktuellen Steuergesetze und Sonderregelungen.
👉 Tipp: Unser Abfindung Brutto-Netto-Rechner berechnet deine Auszahlung mit und ohne Fünftelregelung.
In bestimmten Fällen kann eine Abfindung ganz oder teilweise steuerfrei bleiben, insbesondere bei:
⚠️ Aber Achtung: Seit 2006 ist die generelle Steuerfreiheit abgeschafft. Steuerfreie Abfindungen sind nur noch in engen Ausnahmefällen möglich – etwa bei besonderen Härtefällen oder durch intelligente Vertragsgestaltung.
Ein häufiger Mythos: „Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Abfindung steuerfrei.“ Das stimmt nicht pauschal. Auch hier fallen Steuern an – es sei denn, die Vertragsgestaltung erlaubt:
Die Fünftelregelung kann die Steuerlast deutlich senken – sie verteilt die Steuer auf fünf Jahre fiktiv, was die Progression mindert.
Eine Abfindung kann ein finanzieller Vorteil sein – wenn du die steuerlichen Auswirkungen kennst. Nutze einen Brutto-Netto-Rechner, prüfe die Möglichkeit der Fünftelregelung und plane ggf. mit deinem Anwalt oder Steuerberater die beste Strategie – vor allem bei einem Aufhebungsvertrag.