Abfindung: Brutto oder netto? So viel bleibt wirklich übrig

Wie viel Abfindung bleibt netto übrig? Mit Brutto-Netto-Rechner, Fünftelregelung & Tipps zur steuerlichen Behandlung bei Aufhebungsverträgen. Jetzt Abfindung berechnen & sparen!
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Eine Abfindung klingt oft attraktiv – doch die wichtigste Frage ist: Wie viel bleibt nach Steuern übrig? Wer eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhält, sollte genau prüfen, wie sich die Abfindung brutto und netto unterscheidet – und ob sie steuerfrei sein kann.

Brutto oder netto – was bedeutet das bei der Abfindung?

Eine Abfindung wird immer als Bruttobetrag vereinbart. Das heißt: Auf den genannten Betrag fallen in der Regel Steuern an. Es handelt sich jedoch nicht um sozialversicherungspflichtiges Einkommen – also keine Abzüge für Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung.

💡 Wichtig: Abfindungen sind lohnsteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig.

Wie viel bleibt netto übrig?

Die tatsächliche Auszahlung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Höhe der Abfindung
  • Steuerklasse
  • Jahresgehalt
  • Kirchensteuerpflicht
  • Fünftelregelung (ermöglicht steuerliche Entlastung)

Für eine grobe Orientierung kannst du einen Abfindung Brutto-Netto-Rechner nutzen. Dieser zeigt dir, wie viel von deiner Abfindung nach Steuern übrig bleibt – unter Berücksichtigung der aktuellen Steuergesetze und Sonderregelungen.

👉 Tipp: Unser Abfindung Brutto-Netto-Rechner berechnet deine Auszahlung mit und ohne Fünftelregelung.

Kann eine Abfindung steuerfrei sein?

In bestimmten Fällen kann eine Abfindung ganz oder teilweise steuerfrei bleiben, insbesondere bei:

  • Beendigung durch Aufhebungsvertrag
  • Vermeidung einer Klage
  • Einmalzahlung im Folgejahr (gestreckte Auszahlung)

⚠️ Aber Achtung: Seit 2006 ist die generelle Steuerfreiheit abgeschafft. Steuerfreie Abfindungen sind nur noch in engen Ausnahmefällen möglich – etwa bei besonderen Härtefällen oder durch intelligente Vertragsgestaltung.

Abfindung bei Aufhebungsvertrag: Steuerfrei möglich?

Ein häufiger Mythos: „Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Abfindung steuerfrei.“ Das stimmt nicht pauschal. Auch hier fallen Steuern an – es sei denn, die Vertragsgestaltung erlaubt:

  • eine zeitliche Trennung von Abfindung und letztem Gehalt (z. B. Auszahlung im Folgejahr)
  • die Anwendung der Fünftelregelung

Die Fünftelregelung kann die Steuerlast deutlich senken – sie verteilt die Steuer auf fünf Jahre fiktiv, was die Progression mindert.

Fazit: Brutto ≠ Netto – Abfindung sorgfältig planen

Eine Abfindung kann ein finanzieller Vorteil sein – wenn du die steuerlichen Auswirkungen kennst. Nutze einen Brutto-Netto-Rechner, prüfe die Möglichkeit der Fünftelregelung und plane ggf. mit deinem Anwalt oder Steuerberater die beste Strategie – vor allem bei einem Aufhebungsvertrag.

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