Die Sprinterklausel im Aufhebungsvertrag: Vorteile, Risiken und steuerliche Effekte
Die Sprinterklausel erlaubt Arbeitnehmern, vorzeitig mit Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Sie bietet steuerliche Vorteile und spart Sozialabgaben. Wichtig: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – sonst kann der Anspruch auf Abfindung entfallen.
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Die sogenannte Sprinterklausel, oft auch Turboklausel genannt, ist ein beliebtes Instrument im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder Abwicklungsvertrags. Sie ermöglicht es dem Arbeitnehmer, vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden, ohne finanzielle Nachteile zu erleiden – und bringt gleichzeitig Vorteile für den Arbeitgeber.
Doch was genau ist eine Sprinterklausel, wie funktioniert sie und worauf sollte man achten?
Was ist eine Sprinterklausel?
Die Sprinterklausel erlaubt es dem Arbeitnehmer, vor dem vertraglich festgelegten Beendigungsdatum aus dem Unternehmen auszutreten. In der Regel ist diese Option an eine Abfindung gekoppelt.
Dabei wird dem Arbeitnehmer für die früher erfolgte Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein zusätzlicher Teilbetrag zur Abfindung gewährt. Die ersparten Gehälter werden dabei auf die Abfindungssumme angerechnet.
💡 Beispiel:
Ein Arbeitnehmer soll zum 30.06. ausscheiden, findet jedoch bereits im Mai eine neue Stelle. Kündigt er mithilfe der Sprinterklausel bereits zum 15.05., so erhält er zusätzlich zur vereinbarten Abfindung die Differenz der eingesparten Gehälter vom 16.05. bis 30.06. on top zur Abfindung.
Vorteile für Arbeitnehmer
Flexibler Jobwechsel: Arbeitnehmer können schneller eine neue Stelle antreten, ohne auf Teile ihrer Abfindung verzichten zu müssen.
Steuervorteile: Die gesamte Abfindung, inklusive des Sprinter-Zuschlags, kann über die Fünftelregelung steuerlich begünstigt werden.
Sozialversicherungsfreiheit: Abfindungszahlungen sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, was zusätzliche Netto-Vorteile schafft.
Vorteile für Arbeitgeber
Ersparnis bei Sozialabgaben: Durch das vorzeitige Ausscheiden entfallen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Betriebliche Planungssicherheit: Die vakante Stelle kann früher nachbesetzt werden, was insbesondere bei Schlüsselpositionen wichtig ist.
Wirtschaftliche Effizienz: Der Arbeitgeber zahlt zwar mehr Abfindung, spart aber laufende Gehaltskosten.
Risiken und Fallstricke der Sprinterklausel
So vorteilhaft die Sprinterklausel auch ist, sie birgt auch juristische Risiken – vor allem bei der Form der Kündigungserklärung durch den Arbeitnehmer.
Wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Erklärung des vorzeitigen Ausscheidens durch den Arbeitnehmer eine Kündigung im Sinne des § 623 BGB darstellt. Das bedeutet:
Die Erklärung muss schriftlich erfolgen
E-Mail, Fax oder Textnachricht sind unwirksam
Nur handschriftlich unterschriebene Schriftstücke erfüllen die gesetzliche Form
Wird diese Form nicht eingehalten, ist die Sprinterklausel nicht wirksam geltend gemacht worden. Der Arbeitgeber kann in einem solchen Fall sogar fristlos kündigen – und der Anspruch auf Abfindung kann vollständig entfallen.
Praxistipp: So nutzen Sie die Sprinterklausel rechtssicher
Arbeitgeber sollten die Sprinterklausel klar formulieren und auf die Schriftformpflicht hinweisen.
Arbeitnehmer müssen darauf achten, ihre Kündigung schriftlich und eigenhändig unterschrieben beim Arbeitgeber einzureichen.
Im Zweifel sollte die Kündigung per Einschreiben oder persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben werden.
Eine anwaltliche Prüfung des Aufhebungsvertrags kann spätere Streitigkeiten vermeiden.
🧾 Sprinterklausel clever nutzen:
Die Sprinterklausel ist ein effektives Mittel, um den Austritt aus dem Arbeitsverhältnis flexibel und wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten. Sie bietet steuerliche und finanzielle Vorteile für beide Seiten – unter der Voraussetzung, dass alle formalen Anforderungen eingehalten werden.
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt gleichermaßen: Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, vermeidet teure Fehler und nutzt das volle Potenzial dieser Vertragsklausel.
Häufige Fragen zur Sprinterklausel
Was ist eine Sprinterklausel?
Die Sprinterklausel erlaubt es Arbeitnehmern, vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Die ersparten Gehälter werden der Abfindung hinzugerechnet.
Welche Vorteile hat die Sprinterklausel für Arbeitnehmer?
Sie ermöglicht einen flexiblen Jobwechsel, steuerliche Vorteile durch die Fünftelregelung und sozialversicherungsfreie Abfindungszahlungen.
Welche Form muss die Kündigung bei Nutzung der Sprinterklausel haben?
Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein. Elektronische Formen wie E-Mail oder Fax sind unwirksam.
Was passiert bei Formfehlern bei der Sprinterklausel?
Ein Formverstoß kann zur Unwirksamkeit der vorzeitigen Kündigung führen. Im schlimmsten Fall entfällt der Anspruch auf die Abfindung.