Überstunden sind für viele Arbeitnehmer Alltag. Ob freiwillig oder angeordnet – wer über seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitet, möchte für diese Leistung fair entlohnt werden. Doch wie sieht es mit der Steuerpflicht von Überstunden aus? Und was ändert sich konkret im Jahr 2025?
Aktuell sind Überstunden steuerpflichtig. Sowohl der Grundlohn als auch etwaige Zuschläge unterliegen der Lohnsteuer und den Sozialabgaben. Das bedeutet: Wer Überstunden leistet, zahlt darauf ebenso Steuern wie auf sein reguläres Gehalt.
Nach aktuellen politischen Plänen soll sich dies ab 2025 ändern. Die Bundesregierung plant eine Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Laut den Entwürfen sollen Zuschläge für Überstunden, die über die tariflich vereinbarte Regelarbeitszeit hinausgehen, steuer- und beitragsfrei gestellt werden. Geplant ist:
Wichtig: Nur die Zuschläge für Überstunden sollen steuerfrei gestellt werden, nicht der Grundlohn für die Überstunden selbst.
Arbeitnehmer könnten durch die steuerfreie Auszahlung von Überstundenzuschlägen spürbar entlastet werden. Besonders in Branchen mit hoher Überstundenbelastung (z. B. Pflege, Logistik oder Baugewerbe) wäre dies ein erheblicher Vorteil.
Allerdings ist die Umsetzung bislang nicht gesetzlich beschlossen. Es bleibt abzuwarten, wie genau die Regierung die Details ausgestaltet und welche Berufsgruppen tatsächlich profitieren werden. Kritik gibt es bereits: Gewerkschaften warnen, dass Teilzeitkräfte benachteiligt werden könnten, weil sie seltener die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit erfüllen.
Derzeit sind Überstunden voll steuerpflichtig. Ab 2025 sollen Überstundenzuschläge unter bestimmten Bedingungen steuerfrei werden. Arbeitnehmer sollten die Entwicklung genau verfolgen und sich frühzeitig informieren, um mögliche Vorteile optimal nutzen zu können.
Weitere Informationen und Beratung
Wenn Sie wissen möchten, wie sich die Steuerfreiheit bei Überstunden 2025 auf Ihr individuelles Arbeitsverhältnis auswirken kann oder Fragen zu anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, nutzen Sie unsere kostenlose Hotline für Arbeitnehmer oder informieren Sie sich auf unserer Seite zu Kündigungsschutz und Abfindung.