Verfahrensablauf im Arbeitsrecht – So läuft eine Klage vor dem Arbeitsgericht ab

Ablauf einer Kündigungsschutzklage: Fristen, Gütetermin, Kammertermin & Urteil. Jetzt Verfahren verstehen und mit dem Klage-Generator rechtssicher handeln.
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Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchsetzen möchten, ist der Gang zum Arbeitsgericht oft unausweichlich. Doch wie genau läuft ein arbeitsgerichtliches Verfahren ab? Welche Fristen gelten – und wann ist schnelles Handeln gefragt?

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über den Ablauf eines Arbeitsgerichtsverfahrens. Außerdem zeigen wir, wie Sie mithilfe unseres Klage-Generators schnell und rechtssicher gegen eine Kündigung vorgehen können.

Wann wird ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht notwendig?

Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist immer dann erforderlich, wenn keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Für Arbeitnehmer geht es dabei häufig um Kündigungen, Lohnforderungen, Überstundenvergütung, Urlaubsansprüche oder Zeugnisse.

Besonders häufig: Die Kündigungsschutzklage – sie muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Verstreicht diese Frist, ist eine Klage nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich.

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Welche Arten von Verfahren gibt es?

Im Arbeitsrecht gibt es zwei zentrale Verfahrensarten:

Das Urteilsverfahren

Hier werden klassische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhandelt, z. B.:

  • Kündigungsschutzklage
  • Streit um Lohn, Urlaubsgeld, Abfindung
  • Zeugnisse und Arbeitsverträge
  • Befristungen oder Versetzungen

Ziel ist oft entweder die Weiterbeschäftigung oder eine gütliche Einigung – in vielen Fällen gegen Zahlung einer Abfindung. Prüfen Sie Ihre Chancen mit unserem Abfindungsrechner.

Das Beschlussverfahren

Dieses betrifft insbesondere den Betriebsrat und dessen Rechte, etwa bei Mitbestimmungsfragen. Arbeitgeber und Betriebsräte stehen sich hier gegenüber – als Arbeitnehmer sind Sie in der Regel nicht direkt betroffen.

Wer darf vor dem Arbeitsgericht klagen?

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer im Sinne des § 5 ArbGG klageberechtigt – also Angestellte, Arbeiter und Auszubildende. Nicht dazu zählen Geschäftsführer oder Vorstände mit Vertretungsmacht. Nach deren Abberufung kann aber auch für sie der Rechtsweg zum Arbeitsgericht offenstehen.

Klage einreichen – So funktioniert der Einstieg

Die Klage wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Sie kann schriftlich oder mündlich bei der Rechtsantragstelle gestellt werden – idealerweise übernimmt das jedoch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Folgende Punkte müssen enthalten sein:

  • Zuständiges Gericht
  • Name & Anschrift des Gegners (Arbeitgeber)
  • Konkreter Klageantrag (z. B. Zahlung, Feststellung)
  • Begründung des Anspruchs

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Wichtige Fristen nach einer Kündigung

  • Klagefrist: 3 Wochen nach Zugang der Kündigung
  • Ausschlussfristen: Oft vertraglich oder tariflich geregelt – bei Lohnansprüchen unbedingt schnell handeln
  • Meldung bei der Agentur für Arbeit: Spätestens 3 Monate vor Vertragsende, sonst innerhalb von 3 Tagen

Nutzen Sie auch unseren Urlaubsrechner, um offene Resturlaubsansprüche korrekt zu ermitteln.

Zuständigkeit des Gerichts

Zuständig ist grundsätzlich das Gericht am Sitz des Arbeitgebers oder der Niederlassung, an der Sie arbeiten. In manchen Fällen besteht ein Wahlrecht. Bei Unsicherheit hilft ein Anwalt, z.B. über unsere kostenlose Hotline für Arbeitsrecht.

Ablauf eines Arbeitsgerichtsverfahrens

1. Klageeinreichung & Gütetermin

Nach Eingang der Klage wird ein Gütetermin angesetzt – meist innerhalb weniger Wochen. Hier versucht das Gericht, eine Einigung zu erreichen. Kommt es zu einem Vergleich, kann dieser u. a. eine Abfindung beinhalten.

2. Kammertermin

Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin mit ehrenamtlichen Richtern aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Spätestens hier wird das Verfahren inhaltlich entschieden.

3. Urteil

Am Ende steht ein schriftliches Urteil, das per Post zugestellt wird. Es kann mit Berufung zum Landesarbeitsgericht angefochten werden.

Was kostet ein Verfahren?

Im ersten Rechtszug trägt jede Partei die eigenen Anwaltskosten selbst – auch bei Obsiegen. Die Gerichtskosten richten sich nach dem sogenannten Streitwert (z. B. drei Bruttomonatsgehälter bei Kündigungsschutzklagen). Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Versicherung meist alle Kosten.

💡 Nutzen Sie unseren Kostenrechner um herauszufinden, was für eine Kündigungsschutzklage für Anwaltsgebühren und Gerichtskosten anfallen.

Vollstreckung: Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt

Ein arbeitsgerichtliches Urteil ist vollstreckbar. Dafür benötigen Sie die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils, die beim Gericht angefordert werden kann. Die Vollstreckung erfolgt in der Regel über das Amtsgericht am Wohnsitz des Arbeitgebers.

Ist eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich sinnvoll? Meistens ja!

Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist kein Risiko, sondern Ihre Chance, sich zu wehren. Gerade bei Kündigungen bestehen oft gute Erfolgsaussichten auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung.

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Häufige Fragen zum Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Wie lange dauert ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht?

Ein Verfahren kann wenige Wochen bis mehrere Monate dauern. Der Gütetermin findet meist innerhalb von 3–4 Wochen nach Klageeinreichung statt. Der Kammertermin folgt nach 3–5 Monaten.

Muss ich für eine Klage vor dem Arbeitsgericht einen Anwalt beauftragen?

In der ersten Instanz besteht kein Anwaltszwang. Eine anwaltliche Vertretung ist aber sinnvoll, um Fristen einzuhalten und die Klage korrekt zu begründen. Unser Klage-Generator hilft beim Einstieg.

Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist verpasse?

Dann gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war. Nur bei unverschuldetem Versäumnis ist eine nachträgliche Klagezulassung möglich – diese muss schnell und gut begründet erfolgen.

Wie hoch sind die Kosten für eine Kündigungsschutzklage?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert (z. B. drei Bruttogehälter). Beide Seiten zahlen in der ersten Instanz ihre Anwaltskosten selbst. Rechtsschutzversicherungen übernehmen meist die Kosten.

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