Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchsetzen möchten, ist der Gang zum Arbeitsgericht oft unausweichlich. Doch wie genau läuft ein arbeitsgerichtliches Verfahren ab? Welche Fristen gelten – und wann ist schnelles Handeln gefragt?
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über den Ablauf eines Arbeitsgerichtsverfahrens. Außerdem zeigen wir, wie Sie mithilfe unseres Klage-Generators schnell und rechtssicher gegen eine Kündigung vorgehen können.
Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist immer dann erforderlich, wenn keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Für Arbeitnehmer geht es dabei häufig um Kündigungen, Lohnforderungen, Überstundenvergütung, Urlaubsansprüche oder Zeugnisse.
Besonders häufig: Die Kündigungsschutzklage – sie muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Verstreicht diese Frist, ist eine Klage nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich.
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Im Arbeitsrecht gibt es zwei zentrale Verfahrensarten:
Hier werden klassische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhandelt, z. B.:
Ziel ist oft entweder die Weiterbeschäftigung oder eine gütliche Einigung – in vielen Fällen gegen Zahlung einer Abfindung. Prüfen Sie Ihre Chancen mit unserem Abfindungsrechner.
Dieses betrifft insbesondere den Betriebsrat und dessen Rechte, etwa bei Mitbestimmungsfragen. Arbeitgeber und Betriebsräte stehen sich hier gegenüber – als Arbeitnehmer sind Sie in der Regel nicht direkt betroffen.
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer im Sinne des § 5 ArbGG klageberechtigt – also Angestellte, Arbeiter und Auszubildende. Nicht dazu zählen Geschäftsführer oder Vorstände mit Vertretungsmacht. Nach deren Abberufung kann aber auch für sie der Rechtsweg zum Arbeitsgericht offenstehen.
Die Klage wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Sie kann schriftlich oder mündlich bei der Rechtsantragstelle gestellt werden – idealerweise übernimmt das jedoch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Folgende Punkte müssen enthalten sein:
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Zuständig ist grundsätzlich das Gericht am Sitz des Arbeitgebers oder der Niederlassung, an der Sie arbeiten. In manchen Fällen besteht ein Wahlrecht. Bei Unsicherheit hilft ein Anwalt, z.B. über unsere kostenlose Hotline für Arbeitsrecht.
Nach Eingang der Klage wird ein Gütetermin angesetzt – meist innerhalb weniger Wochen. Hier versucht das Gericht, eine Einigung zu erreichen. Kommt es zu einem Vergleich, kann dieser u. a. eine Abfindung beinhalten.
Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin mit ehrenamtlichen Richtern aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Spätestens hier wird das Verfahren inhaltlich entschieden.
Am Ende steht ein schriftliches Urteil, das per Post zugestellt wird. Es kann mit Berufung zum Landesarbeitsgericht angefochten werden.
Im ersten Rechtszug trägt jede Partei die eigenen Anwaltskosten selbst – auch bei Obsiegen. Die Gerichtskosten richten sich nach dem sogenannten Streitwert (z. B. drei Bruttomonatsgehälter bei Kündigungsschutzklagen). Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Versicherung meist alle Kosten.
💡 Nutzen Sie unseren Kostenrechner um herauszufinden, was für eine Kündigungsschutzklage für Anwaltsgebühren und Gerichtskosten anfallen.
Ein arbeitsgerichtliches Urteil ist vollstreckbar. Dafür benötigen Sie die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils, die beim Gericht angefordert werden kann. Die Vollstreckung erfolgt in der Regel über das Amtsgericht am Wohnsitz des Arbeitgebers.
Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist kein Risiko, sondern Ihre Chance, sich zu wehren. Gerade bei Kündigungen bestehen oft gute Erfolgsaussichten auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung.
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