Eine Abfindung wird genau so versteuert, wie Arbeitseinkommen. Sie müssen also grundsätzlich Einkommensteuer zahlen, die bei Arbeitnehmern zunächst als Lohnsteuer abgeführt wird.
Eine gute Übersicht über alle steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Abfindungszahlungen finden Sie bei FINANZTIP im Ratgeber: