Kündigung erhalten – was nun?

30. März 2019
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Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind, müssen Sie schnell reagieren. Dabei kann es um sehr viel Geld gehen.

Die meisten Arbeitnehmer können eine Abfindung verlangen.

Wir zeigen Ihnen mit einer Schritt für Schritt Anleitung, wie Sie bei einer Kündigung das richtige Vorgehen herausfinden.

Gehen Sie jetzt unsere Anleitung ein Mal komplett durch. Danach können Sie entscheiden, was für Sie persönlich die beste Vorgehensweise ist.

Vier Schritte zur Entscheidung:

  1. Schritt

    Klären Sie mit uns Ihre Handlungsoptionen.

  2. Schritt

    Prüfen Sie, welche Konsequenzen jede der gefundenen Optionen hat.

  3. Schritt

    Ermitteln Sie die Kosten, die sich für jede der Optionen ergeben. (Hier geht es direkt zum Kostenrechner für Kündigungsschutzklagen)

  4. Schritt

    Treffen Sie die richtige Entscheidung!

Und los geht´s mit:


Schritt 1

Optionen nach Kündigung klären

Wenn Sie vom Arbeitgeber eine Kündigung bekommen haben, müssen Sie entscheiden, ob Sie sich dagegen wehren und wenn ja, auf welche Weise.

Sie haben diese Möglichkeiten:

a) die Kündigung akzeptieren.
Dann endet das Arbeitsverhältnis zu dem in der Kündigung genannten Termin.

b) anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen
Idealer Weise natürlich bei unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht

c) selbst eine Abfindung verhandeln
Dazu müssen Sie mit dem Arbeitgeber über eine einvernehmliche Beendigung, alle damit zusammenhängenden Fragen (Zeugnis, Urlaub, usw.) und eine Abfindung verhandeln

d) selbst eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht einreichen.

Bevor Sie sich für eine dieser Möglichkeiten entscheiden, sollten Sie wissen, was für Folgen und welche Kosten für Sie damit verbunden sind.

Deshalb folgt:


Schritt 2

Folgen bedenken

Folgende wichtigen Punkte zu den genannten 4 Möglichkeiten sollten Sie beachten:

a) Wenn Sie die Kündigung akzeptieren:

Bedenken sie vor allem zwei Punkte, wenn Sie eine Kündigung akzeptieren:

Eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld droht dann, wenn der Arbeitgeber die Kündigung auf ein Fehlverhalten stützt. Erst recht folgt eine Sperrzeit bei einer fristlosen Kündigung.

Weil die meisten Kündigungsschreiben keine Begründung enthalten, wissen viele Arbeitnehmer nicht genau, wie der Arbeitgeber die Kündigung begründet. Wenn Sie unsicher sind, aus welchem Grund Ihnen gekündigt wurde, dann sollten Sie sich klar machen, dass sie bis zu 12 Wochen kein Arbeitslosengeld bekommen, wenn der Arbeitgeber gegenüber der Arbeitsagentur verhaltensbedingte Gründe angibt.

Viele Arbeitnehmer verschenken die Chance auf eine Abfindung. Überlegen Sie deshalb an dieser Stelle genau, warum Sie auf diese Chance verzichten sollten. Fakt ist:

So gut wie jeder Arbeitnehmer, der mehr als 6 Monate in einem Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern tätig war, kann eine Abfindung herausholen. Trotzdem lassen 83% aller Arbeitnehmer diese Chance ungenutzt! Warum eigentlich?

Die Antwort darauf findet sich wahrscheinlich in Schritt 3…

Lesen sie auch: Wann bekommt man eigentlich eine Abfindung?

b) Anwaltliche Beratung

Nach Erhalt einer Kündigung anwaltliche Beratung einzuholen, dürfte objektiv betrachtet eine durchaus gute Idee sein. Denn z.B. die Frage, ob überhaupt Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) besteht, ist oft schon nicht so einfach zu beantworten. Die Frage, ob eine Kündigung wirksam ist, kann schwierigste Rechtsfragen aufwerfen und ist sicher nicht ohne juristischen Beistand richtig einzuschätzen.

Viele Betroffen schrecken davor zurück, an dieser Stelle einfach mal zum Telefon zu greifen und einen Fachanwalt für Arbeitsrecht anzurufen. Zu Unrecht! Nutzen Sie hier unsere kostenlose Hotline: 0800 80 60 333! Sie erhalten eine kurze Ersteinschätzung vom Fachanwalt und können dann ggf. entscheiden, wie Sie weiter vorgehen wollen.

Aber lesen Sie zuerst diese Anleitung bis zu Ende, dann haben Sie eine bessere Entscheidungsgrundlage und mehr vom Gespräch mit dem Anwalt.

c) Selbst eine Abfindung verhandeln

Wenn Sie gute Nerven haben und es sich zutrauen, dann können Sie natürlich selbst mit dem Arbeitgeber über eine Abfindung verhandeln. Unsere Empfehlung dazu: Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner. Mit unserem Rechner bekommen Sie eine Vorstellung davon, wie hoch eine Abfindung in Ihrem Fall sein könnte. Dabei werden viele Individuelle Merkmale mit berücksichtigt.

Beachten Sie, dass unser Abfindungsrechner den Sinn hat, Ihnen eine REALISTISCHE Vorstellung einer Abfindung zu geben. Sie sollten also nicht mit dem Betrag, den sie aus unserem Abfindungsrechner erhalten, in die Verhandlung gehen! Für die Verhandlung über eine Abfindung sollten Sie sich gute Argumente zurechtlegen.

Beachten Sie, dass die Kündigung 3 Wochen nach Zugang gem. § 4 KSchG endgültig wirksam wird und nicht mehr angegriffen werden kann. Für Abfindungsverhandlungen fehlt dann jede Grundlage. Sieh deshalb den nächsten Punkt:

d) Selbst Klage erheben

Sie können selbst Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Jedes Arbeitsgericht hat eine Rechtsantragsstelle, bei der Ihnen ein Mitarbeiter bei Erstellung und Einreichung der Klage hilft.

So eine Klage verhindert, dass die Kündigung gem. § 4 KSchG rechtskräftig wird.

Nach Klageerhebung wird vom Arbeitsgericht eine sog. Güteverhandlung anberaumt. Dort besteht die Gelegenheit, mit dem Arbeitgeber einen Vergleich über die Beendigung und die Zahlung einer Abfindung zu schließen. So können Sie den Arbeitgeber zu einer Verhandlung zwingen, wenn er auf ihr Gesprächsangebot außergerichtlich nicht eingeht.

Wenn Sie ohne Anwalt in die Güteverhandlung gehen können Sie mit Hilfe des Gerichts bei Rechtsfragen rechnen, allerdings nicht mit einer umfassenden Rechtsberatung.

Spätestens dann, wenn in der Güteverhandlung kein Vergleich geschlossen wird sondern das erstinstanzliche Verfahren es erfordert, dass Schriftsätze verfasst werden, sind Sie allerdings ohne Anwalt nach unserer Erfahrung nicht mehr in der Lage, den Prozess aussichtsreich zu führen.


Schritt 3

Kosten prüfen

Ein Entscheidender Faktor bei der Frage, welche Möglichkeit für Sie richtig ist, sind die Kosten.

Wichtig zu wissen ist, dass im Arbeitsrecht der allgemeine Grundsatz, wonach der Verlierer eines Rechtsstreits auch die Anwaltskosten des Gegners tragen muss, nicht gilt.

In § 12a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ist dieser Grundsatz festgelegt. Er gilt aber auch außerhalb des Gerichtsverfahrens, sodass Sie davon ausgehen müssen, ihre Anwaltskosten immer selbst tragen zu müssen.

So viel kostet eine Kündigungsschutzklage:

Wie hoch die Anwaltskosten sind, können Sie mit unserem Kostenrechner leicht selbst berechnen. Bei Kündigungsschutzklagen gelten andere Regeln als im allgemeinen Zivilrecht, deshalb haben wir einen eigenen Rechner entwickelt.

Das Einzige, was Sie selbst ermitteln müssen, ist ihr durchschnittliches Bruttomonatsgehalt. Wie Sie Ihr durchschnittliches Monatsgehalt richtig berechnen erfahren Sie hier.

Was bedeutet das nun konkret?

Ganz einfach:

Wenn Sie die Abwehr der Kündigung unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten sehen, kann sich schnell die Frage stellen, ob die Beauftragung eines Rechtsanwalts die richtige Entscheidung ist.

Wenn Sie mit einem Anwalt im erstinstanzlichen Verfahren einen Vergleich mit einer Abfindung von 5.000,- € abschließen, fallen bei einem Monatsgehalt von 2.500,- € Anwaltsgebühren in Höhe von 1.923,04 € an. Auf die Abfindung sind zwar keine Sozialversicherungsabgaben zu zahlen, jedoch fällt Einkommensteuer an. Am Ende bleibt bei diesem Beispiel netto nicht viel übrig.

Erfolgsabhängige Vergütung

Ist Ihre Situation ähnlich wie das vorstehende Beispiel? Dann haben wir ein interessantes Angebot: Die Anwälte von abfindung4U arbeiten mit Erfolgsabhängiger Vergütung. Damit reduziert sich Ihr Kostenrisiko erheblich.
Prüfen Sie hier, ob Ihr Fall dafür in Betracht kommt.

Auf jeden Fall sollten Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung über unsere Hotline holen. Selbst dann, wenn unsere Ersteinschätzung zeigt, dass Erfolgsaussichten bestehen, sie aber noch keinen Klage- oder Vertretungsauftrag erteilen wollen, gibt es noch die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Erstberatung durchzuführen. Die Kosten dafür betragen in der Regel 190,- EUR incl. MWSt.

Vorteil Rechtsschutzversicherung

Im Vorteil ist als Arbeitnehmer, wer eine Rechtsschutzversicherung hat. Hier stellen sich die obigen Fragen nicht, denn im Arbeitsrechtsschutz ist auf jeden Fall eine Erstberatung enthalten. Mit Rechtsschutzversicherung, sollten Sie auf jeden Fall direkt das spezialisierte Fachwissen und die Erfahrung unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.

Hier lautet unsere Empfehlung:

Auftrag zur anwaltlichen Sofortprüfung

Sie können Ihre Unterlagen sofort per Upload an unsere Fachanwälte zur detaillierten Prüfung übermitteln. Wir prüfen den Fall umgehend und melden uns bei Ihnen.


Schritt 4

Entscheidung treffen!

Wenn Sie bis hierhin gelesen haben, haben Sie die wesentlichen Gesichtspunkte erfahren, die Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen müssen.

Jetzt müssen Sie sich entscheiden!

Noch unsicher? Dann gibt es die folgenden Möglichkeiten:

Noch Fragen?

Dann rufen Sie uns jetzt an! Sie erreichen bei unserer Hotline sofort einen Spezialisten für eine kostenlose Erstberatung.

Anwalt auf Erfolgsbasis beauftragen

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, die Kosten für einen Anwalt aber nicht tragen können, beauftragen Sie uns auf Erfolgsbasis.

Kündigung sofort prüfen lassen

Sie können uns auch sofort Ihre Unterlagen per Upload zur Prüfung zusenden. Wir prüfen den Fall umgehend und melden uns bei Ihnen.

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