Wir habe 3 Kategorien gebildet:
Als Abfindungsrechner findet man meistens Rechner, mit denen man die Steuerbelastung für die Abfindung berechnen kann (Eine Übersicht finden Sie hier). Das mag interessant sein, aber erst im zweiten Schritt. Zunächst interessiert, wie hoch überhaupt die Abfindungszahlung ist, also welche Abfindung man vom Arbeitgeber beanspruchen kann.
Nicht selten findet man Rechner, die gar keine Rechner sind. Dort werden zwar in einem hübschen Dialog viele zur Berechnung einer konkreten Abfindung relevanten Daten abgefragt, aber man erhält online keine Antwort. Es sich hier nämlich lediglich um Formulare zur Datenerhebung. Der Dialog endet mit der Abfrage Ihrer Kontaktdaten und dem fröhlichen Hinweis, dass sich jemand mit Ihnen in Verbindung setzt, der Ihnen das Ergebnis der Berechnung dann mitteilt (Beispiele hier). Die Daten werden dann an einen Rechtsanwalt vermittelt, der Sie dann mit einem Beratungsangebot kontaktiert. Es handelt sich hier also um ein reines Akquiseinstrument.
Online-Rechner, die tatsächlich berechnen, wie viel Abfindung ihnen vom Arbeitgeber zu zahlen ist, finden sich eher selten. Und wenn man einen solchen Abfindungsrechner findet, dann handelt es sich fast immer um extrem einfache Formulare, nichts anderes machen, als nur 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr zu rechnen. Das ist die allgemein für den Einstieg in die Berechnung einer Abfindung benutzte sogenannte Faustformel (wer das nicht in Kopf kann, findet ein Beispiel hier). Wir haben überhaupt keinen Rechner gefunden, der tatsächlich die Höhe der Abfindung berechnet, und mehr Faktoren berücksichtigt, als das Monatsgehalt und die Beschäftigungsdauer.
Aus diesem Grund haben wir unseren eigenen Abfindungsrechner entwickelt. Mit diesem Rechner ist wohl derzeit die differenzierteste Möglichkeit gegeben um die Frage zu beantworten, welche die meisten Menschen interessiert, wenn sie nach einem Abfindungsrechner suchen, und zwar:
Wie viel Abfindung steht mir zu, wenn mein Arbeitgeber mir kündigt?
Wenn Sie schon wissen, wie viel Abfindung Sie erhalten und jetzt ausrechnen wollen, wie viel Ihnen davon netto ausbezahlt wird, dann sind Sie in dieser Kategorie richtig.
Übersichtlich und funktional sieht der Rechner der métier 2000 – Softwareentwicklung GmbH aus, der auf online-abfindungsrechner.de zu erreichen ist.
Wie viel bleibt netto von der Abfindung übrig? das sagt der www.online-abfindungsrechner.de/
Ohne Schnickschnack und auf die wesentlichen Funktionen beschränkt kann man hier die Lohn- und Einkommensteuer berechnen. Der Rechner berücksichtigt das Bundesland, die Kirchenzugehörigkeit, Anzahl der Kinder, Lebensalter bei Austritt, Jahresgehalt und die Abfindungshöhe.
Es lässt sich alternativ auch der Auszahlungsbetrag nach der sog. Fünftelregelung berechnen, die besonders bei Lohnsteuerklasse 3 Vorteile bietet.
Für den genannten Zweck, also die Lohnsteuerberechnung, ist der Rechner zu empfehlen.
Sehr guter Rechner zur Ermittlung der Einkommensteuer.
Dieser Rechner sagt nichts zur Lohnsteuer aus sondern berechnet anhand des Gesamteinkommens die anfallende Einkommensteuer.
Die sog. “Fünftelregelung” wird berücksichtigt und in einem Info-Kasten ausführlich erklärt.
Auf der Seite von Smart-Rechner.de findet sich eine große Anzahl weiterer Online-Rechner nach Rubriken geordnet.
Es gibt dort interessante Tools für die Bereiche “Steuern”, “Arbeit & Soziales” und “Recht”, darunter z.B. auch einen Rechner für Anwaltskosten und Prozesskosten.
Der Rechner ist gut gemacht, wer allerdings wissen will, wie die Abfindung sich bei der Lohnsteuer auswirkt, der erhält hier keine Antwort.
https://www.steuern.de/abfindungsrechner.html https://abfindungsrechner.org/Die Abfindung berechnen – wie gehen Sie korrekt vor?
Einige Seiten, die mit dem Stichwort “Abfindungsrechner” werben, dienen offensichtlich in erster Linie dazu, Kontaktdaten zu erfassen. Ein Ergebnis bzw. eine Antwort auf die Frage, welche Abfindung Ihnen zusteht, bekommen Sie dort jedenfalls nicht direkt auf der Seite.
Sie zwar nach diversen Dingen gefragt, die für die Berechnung der Abfindungshöhe maßgeblich sind. Die Befragung endet aber mit der Aufforderung, Ihre Kontaktdaten einzugeben einem Hinweis, der etwa lautet:
Erhalten Sie jetzt Ihre Ersteinschätzung! Bitte hinterlassen Sie uns dazu Ihre Kontaktdaten. …
Zu diesen Seiten gehört z.B.
www.fragrobin.deSchließlich gibt es Seiten, auf denen tatsächlich eine Abfindung berechnet wird, z.B. hier:
www.ra-poeppel.de/Allerdings passiert dort nichts anderes, als die sog. Faustformel: “0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr” in ein rechnendes Formular zu packen.
Unsere Bewertung: das sollte auch im Kopf noch funktionieren, dafür braucht es keinen Online-Rechner