Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen, um Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit, einschließlich Überstunden und Pausenzeiten, zu erfassen.
Die Form des Systems kann frei festgelegt werden, solange der Gesetzgeber keine konkretisierende Regelung getroffen hat. Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich, muss aber erfasst werden. Arbeitgeber müssen das System der Arbeitszeiterfassung auch stichprobenartig überprüfen und können die Aufzeichnung der Arbeitszeiten an die Arbeitnehmer delegieren.
Die wichtigsten Aussagen des Urteils lauten wie folgt:
Eine Ausführliche Beantwortung von Praxisfragen finden Sie in meinem Beitrag hier:
Was bedeutet die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in der Praxis?