Der Abfindungsvergleich – ein Kompromiss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

5. Mai 2023
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Der Abfindungsvergleich – ein Kompromiss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Viele Arbeitnehmer erhalten vollkommen überraschend eine Kündigung. Andere ahnen schon, dass sich etwas angebahnt hat. Wer rechtzeitig Klage beim Arbeitsgericht erhebt, kann in vielen Fällen über einen Vergleich eine Abfindung erstreiten.

Was ist ein Vergleich?

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben Arbeitnehmer nur in seltenen Fällen. Klagen sie aber gegen ihre Kündigung und stoßen damit ein Kündigungsschutzverfahren an, stehen die Chancen oft gut, dennoch eine Abfindung zu erhalten. Denn oft kommt es gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung, sondern beide Seiten beschließen während einer Güteverhandlung einen Vergleich. Dieser hat sowohl für den ehemaligen Arbeitgeber als auch für den gekündigten Arbeitnehmer Vorteile.

Abfindungsvergleich

Welche Vorteile hat ein Abfindungsvergleich?

Bei einem Vergleich erzielen beide Parteien eine Einigung und legen den Streitfall nieder. Sie schließen dann einen Vertrag ab, der das weitere Vorgehen regelt. Wird eine Kündigung durch einen Kläger angefochten, kann in diesem Vertrag zum Beispiel die Höhe einer Abfindung festgelegt werden. Der Arbeitnehmer bekommt so eine Entschädigung, auch wenn er vielleicht gar keinen Anspruch auf eine Abfindung gehabt hätte. Der angeklagte ehemalige Arbeitgeber zahlt die Abfindung, die ihm zwar einen kleinen Verlust einbringt, erspart sich unter Umständen aber einen langen Rechtsstreit, der Ressourcen binden und mit dem Risiko der Niederlage einhergehen würde. Da der Vergleich meist zeitnah nach der Anklage geschlossen wird, können beide Parteien schnell wieder ihrer Wege gehen.

Wie gehen Sie als gekündigter Arbeitnehmer vor?

Wenn Sie gekündigt wurden und der Meinung sind, dass Ihr Arbeitgeber damit gegen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verstößt, können Sie beim Arbeitsgericht klagen. Lassen Sie sich damit nicht zu viel Zeit. Sie müssen die Klage innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Gericht einreichen. Lassen Sie die Frist verstreichen, wird es schwer werden, weiterhin rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen. Sie gilt dann als rechtmäßig und ist gerichtlich nicht mehr angreifbar. Arbeitnehmer sollten sich unbedingt an einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und sich diesbezüglich beraten lassen. Dieser kann auch die Chancen auf Erfolg besser aufzeichnen.

Vergleich in der Güteverhandlung

Nachdem die Klage beim Arbeitsgericht eingegangen ist, wird dieses zeitnah einen Termin für eine Güteverhandlung mit beiden Parteien vereinbaren. Im Rahmen dessen legen beide Seiten ihre Argumente vor und schildern den Streitfall. Das Gericht schlägt in der Regel einen Vergleich als Kompromiss vor. Ein Arbeitgeber, der Bedenken hat, dass seine Kündigung angezweifelt werden kann, stimmt dem Vergleich häufig zu. Dieser enthält dann meist auch eine Vereinbarung über eine Abfindungszahlung.

Wie hoch ist die Abfindung bei einem Vergleich?

Die Höhe der Abfindung kann variieren und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Sollte der gekündigte Mitarbeiter große Chancen auf Erfolg seiner Klage haben, sollten er oder sein Anwalt auch auf eine entsprechend hohe Abfindung hinarbeiten. Ist der Fall weniger klar, wird der ehemalige Arbeitgeber versuchen, die Abfindung auf ein geringeres Maß zu senken. Darüber hinaus sollte natürlich auch immer in Betracht gezogen werden, wie groß der Betrieb ist und welche Abfindungssumme er überhaupt zahlen kann.

Zahlreiche Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Abfindungsvergleich

Wer gekündigt wird und keine Abfindung durch den Arbeitgeber erhält, hat in vielen Fällen die Chance, diese über den Abfindungsvergleich dennoch zu erhalten. Denn das Risiko für einen Rechtsstreit ist für den Arbeitgeber oft viel zu hoch. Das liegt vor allem an dem Kündigungsschutzgesetz, das viele Fallstricke bereithält. Er muss befürchten, dass er den Prozess verlieren wird und gegebenenfalls Gehalt nachzahlen muss. Stimmt er jedoch dem Vergleich zu, verringert er das Risiko, dass es zum Prozess kommt und kann sich sicher sein, dass er den Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigen muss. Dieser könnte sich bei Erfolg nämlich wieder in das Arbeitsverhältnis einklagen.