Eine Abfindung muss erstritten werden – einen allgemeinen Anspruch gibt es nicht
Eine Abfindung kann in den meisten Fällen erstritten oder ausgehandelt werden. Zwar gibt es keinen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung, doch ist der Kündigungsschutz in Deutschland eher auf der Seite der Arbeitnehmer. Viele Arbeitgeber werden daher eine Abfindung zahlen, um Ruhe zu haben und Gerichtskosten zu sparen. Erfahrene Anwälte kennen hier einige Tipps und Tricks, mit denen Sie eine höhere Abfindung erwirken.
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Wenn sich abzeichnet, dass ein Arbeitsverhältnis zu Ende geht, stellen sich fast alle Arbeitnehmer die Frage nach einer Abfindung. Und die Antwort darauf ist nicht ganz einfach. Denn das deutsche Arbeitsrecht sieht keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Beendigung. Nicht einmal dann, wenn der Arbeitgeber kündigt, ist eine Abfindung gesetzlich vorgeschrieben. Wenn man sich die Statistiken zu Abfindungszahlungen in Deutschland anschaut, dann ist die Antwort übrigens eine eher unerwartete. Die Antwort lautet nämlich:
Aber der Reihe nach. Natürlich kann es sein, dass Sie einen Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung haben. Solche Ansprüche sind aber die Ausnahme. Einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben Sie etwa dann, wenn
Sozialpläne spielen dann eine Rolle, wenn große Betriebe viele Stellen abbauen. Deshalb legen sie mit dem Betriebsrat die Zahlung von Abfindungen nach bestimmten Merkmalen in einem Sozialplan fest.
Eine Kündigung mit Angebot für eine Abfindung gemäß § 1a KSchG (Paragraph 1 Kündigungsschutzgesetz) ist sehr selten.
Das Aushandeln einer Abfindung ist in der Praxis der häufigste Fall. Dies erfolgt normalerweise außergerichtlich oder bei einem Gütetermin. Da es eben kein “Abfindungsgesetz” gibt, ist die Zahlung in der Praxis Verhandlungssache. Hier spielen viele Faktoren mit, z.B.:
Ob Sie Erfolg beim Verhandeln haben hängt auch von Ihrer Argumentation ab. Es besteht keine Pflicht für einen Anwalt, die Chancen stehen aber besser.
Die Antwort des Fachanwalts für Arbeitsrecht lautet hier: Fragen kostet nichts, und “ein bisschen was geht immer”! Tatsächlich ist erstaunlich, wie oft bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber überhaupt keine Abfindung bezahlt wird.
Bei ca. 2 Millionen Kündigungen pro Jahr, die von Arbeitgebern ausgesprochen werden, ist diese Anzahl überraschend. Nach meiner Erfahrung haben hier sehr viele Angestellte eine Abfindung verschenkt. Sie erklärt sich auch nicht dadurch, dass es sich überwiegend um Kleinbetriebe ohne Kündigungsschutz und andere Fälle ohne Kündigungsschutz handelt. Vielmehr haben die meisten Arbeitnehmer (unberechtigt) Angst vor einem Prozess und hohen Anwaltskosten.
Viele Arbeitnehmer versuchen gar nicht, eine Abfindung geltend zu machen, obwohl sie gute Chancen hätten.
Was sind die Gründe dafür, dass offenbar viele Arbeitnehmer eine Kündigung klaglos akzeptieren und viel Geld verschenken? Auch die Antwort auf diese Frage wird deutlich, wenn die finanzielle Seite betrachtet wird: Die Kosten für einen Rechtsanwalt muss im Arbeitsrecht jede Partei selbst tragen. Wenn Sie also keine Rechtsschutzversicherung haben, dann bleiben Sie auf den Kosten des Rechtsanwalts sitzen. Das gilt selbst dann, wenn Sie die Klage gewinnen.
Einen Anwalt einzuschalten, um eine Abfindung zu bekommen, lohnt sich in der Regel nur dann, wenn die Abfindung höher ist, als die Anwaltskosten.
Diese Kostensituation ist für viele Arbeitnehmer der Grund, sich nicht gegen eine Kündigung zu wehren und damit auch auf eine Abfindung zu verzichten. Tatsächlich gibt es Möglichkeiten, trotzdem und mit geringerem Kostenrisiko, die Abfindung geltend zu machen. Da wir diese Situation sehr unfair finden, bieten wir eine Vertretung auf Erfolgsbasis an.
Nach Erhalt einer Kündigung muss schnell reagiert werden. Sie müssen innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen, sonst wird die Kündigung wirksam. Wenn das passiert, können Sie eine Abfindung vergessen. Denn der häufigste Grund, warum Arbeitgeber sich darauf einlassen ist:
Durch Zahlung einer Abfindung beseitigen Arbeitgeber hohe Risiken.
Nur weil mit einem Kündigungsschutzverfahren für den Arbeitgeber hohe Gefahren verbunden sind, werden die meisten Abfindungen bezahlt. Diese fällt deshalb um so höher aus, je größer das rechtliche Risiko für den Arbeitgeber ist. Mit Risiko ist dabei gemeint, dass im Kündigungsschutzverfahren die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wird.
Gewinnt der Arbeitnehmer mit seiner Klage gegen die Kündigung, dann stellt das Gericht fest, dass die Kündigung unwirksam war. Das bedeutet, der Arbeitnehmer ist nach wie vor zu den bisherigen Bedingungen angestellt. Vor allem kann er aber sein Gehalt für die gesamte Zeit nachfordern, in der er wegen der Kündigung nicht gearbeitet hat.
Ist also z.B. im Februar die Kündigung zum 30. April ausgesprochen worden, dann bleibt der Arbeitnehmer in der Regel ab dem 30. April zu Hause. Das Verfahren beim Arbeitsgericht läuft aber womöglich allein für die erste Instanz bis September. Wenn dann im September ein Urteil ergeht, wonach die Kündigung unwirksam ist, kann der Arbeitnehmer sein gesamtes Gehalt nachfordern und ist weiter angestellt.
Selbst ein Sieg in der ersten Instanz bringt für den Arbeitgeber noch keine Sicherheit. Der Kläger kann ja in Berufung gehen. Stellt sich im Berufungsverfahren die Kündigung als unwirksam heraus, muss der Arbeitgeber womöglich mehrere Jahre Gehalt nachzahlen. Von diesem “Prozessrisiko” kaufen sich die Arbeitgeber durch Zahlung einer Abfindung frei.
Fazit: Wer sich gegen eine Kündigung wehrt, bekommt fast immer eine Abfindung!
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