Viele Arbeitnehmer lassen Geld liegen – weil sie nicht wissen, dass sie bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag oft Anspruch auf eine Abfindung haben. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Ihre Abfindung sichern und was Sie jetzt tun sollten.
Kostenlose Sofort-Hotline: 0821-999 84 990
Jetzt Kündigung prüfen lassen: Dokumente hochladen
Unser Abfindungsrechner zeigt, wie viel Abfindung ihnen zusteht.
Der Brutto-Netto-Rechner zeigt, was Ihnen nach Steuern übrig bleibt.
Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung, die Arbeitnehmer beim Verlust des Arbeitsplatzes erhalten – in der Regel infolge einer Kündigung oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags. Sie dient als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und soll den Übergang in eine neue berufliche Situation erleichtern.
Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, hängt stark von der individuellen Situation und dem Verhandlungsgeschick ab.
Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie bei Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung haben. Das ist ein verbreiteter Irrtum. Das deutsche Kündigungsrecht schützt vorrangig den Arbeitsplatz, nicht den finanziellen Ausgleich. Dennoch gibt es zahlreiche Fälle, in denen eine Abfindung möglich oder sogar durchsetzbar ist:
Mehr zum Thema Aufhebungsvertrag
Auch wenn sie rechtlich meist nicht dazu verpflichtet sind, zahlen viele Arbeitgeber freiwillig eine Abfindung – aus nachvollziehbaren Gründen:
Fazit: Arbeitgeber zahlen Abfindungen, um sich Zeit, Geld und Risiken zu ersparen – und genau hier liegt Ihre Verhandlungschance.
Die Höhe einer Abfindung ist Verhandlungssache – sie richtet sich nicht nach einem festen Gesetz, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine häufig verwendete Formel lautet:
0,5 Monatsgehälter × Jahre der Betriebszugehörigkeit
Diese sogenannte Regelabfindung nach § 1a KSchG ist jedoch keine gesetzliche Pflicht, sondern ein Orientierungspunkt. In der Praxis schwanken Abfindungen erheblich – je nach Branche, Risikolage des Arbeitgebers und Verhandlungsgeschick.
Mit unserem kostenlosen Tool können Sie in wenigen Schritten berechnen, wie viel Abfindung Ihnen zustehen könnte – auf Basis realer Vergleichsdaten und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Eckdaten.
Außerdem zeigen wir Ihnen mit dem Brutto-Netto-Rechner, wie viel von der Abfindung nach Steuern übrig bleibt. Denn: Abfindungen sind steuerpflichtig, unterliegen aber nicht der Sozialversicherungspflicht.
Nicht jede Kündigung führt automatisch zu einer Abfindung – doch einige Konstellationen bieten besonders gute Chancen:
Bei einer betriebsbedingten Kündigung sind die Chancen auf eine Abfindung am höchsten. Arbeitgeber bieten sie oft an, um Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden – insbesondere, wenn eine Sozialauswahl erforderlich ist.
Hier sind die Erfolgsaussichten auf eine Abfindung geringer – es sei denn, der Arbeitgeber hat formale Fehler gemacht oder die Vorwürfe sind schwach belegt.
Etwa bei längerer Krankheit oder Leistungsmängeln. Auch hier kann eine Abfindung möglich sein – insbesondere, wenn die Rechtslage für den Arbeitgeber nicht eindeutig ist.
Nein – Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, da sie als außerordentliche Einkünfte gelten. Es gibt jedoch eine steuerliche Entlastung:
Diese Regelung sorgt dafür, dass Abfindungen steuerlich begünstigt behandelt werden. Sie verteilt den Abfindungsbetrag rechnerisch auf fünf Jahre, um den Spitzensteuersatz abzumildern. Dadurch sinkt die Steuerlast, vor allem bei einmaliger, hoher Auszahlung.
Unser Tipp: Nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner, um zu berechnen, wie viel von Ihrer Abfindung nach Steuern bleibt – und ob die Anwendung der Fünftelregelung sinnvoll ist.
Nein – auf Abfindungen fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Der Grund: Es handelt sich nicht um Arbeitsentgelt für geleistete Arbeit, sondern um eine Ausgleichszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
In der Regel nicht. Eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld erfolgt nur, wenn durch die Abfindung die Kündigungsfrist verkürzt wurde.
Ein Arbeitnehmer hat eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, vereinbart aber eine sofortige Beendigung und erhält dafür eine Abfindung. In diesem Fall kann die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen und den ALG-I-Anspruch um die eingesparte Zeit verschieben.
Auch bei sozialwidrigem Verhalten (z. B. freiwilliger Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund) drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
Wer nach der Kündigung unbedacht handelt, riskiert seine Chancen auf eine Abfindung. Deshalb gilt:
Vermeiden Sie alles, was dem Arbeitgeber Argumente für eine fristlose Kündigung liefern könnte – sie gefährdet nicht nur den Abfindungsanspruch, sondern auch das Arbeitslosengeld.
Sie finden Alles zur Kündigung hier
Viele Arbeitnehmer wissen nicht genau, wie sich eine Abfindung berechnet, ob sie überhaupt einen Anspruch haben oder welche Faktoren für die Höhe entscheidend sind. Die folgenden Artikel bieten Ihnen fundiertes Hintergrundwissen, damit Sie Ihre Verhandlungsposition realistisch einschätzen können: