Alles zur Abfindung

Sichern Sie sich Ihre Abfindung nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag. Erfahren Sie, wann ein Anspruch auf eine Abfindung besteht, wie hoch diese ausfallen kann und wie Sie Ihre Chancen verbessern – mit kostenlosen Tools, rechtlichem Hintergrundwissen und direkter Unterstützung durch unsere Anwaltshotline.
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Abfindung erhalten: Ihre Chancen, Rechte und nächsten Schritte

Viele Arbeitnehmer lassen Geld liegen – weil sie nicht wissen, dass sie bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag oft Anspruch auf eine Abfindung haben. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Ihre Abfindung sichern und was Sie jetzt tun sollten.

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Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung, die Arbeitnehmer beim Verlust des Arbeitsplatzes erhalten – in der Regel infolge einer Kündigung oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags. Sie dient als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und soll den Übergang in eine neue berufliche Situation erleichtern.

Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, hängt stark von der individuellen Situation und dem Verhandlungsgeschick ab.

Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie bei Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung haben. Das ist ein verbreiteter Irrtum. Das deutsche Kündigungsrecht schützt vorrangig den Arbeitsplatz, nicht den finanziellen Ausgleich. Dennoch gibt es zahlreiche Fälle, in denen eine Abfindung möglich oder sogar durchsetzbar ist:

  • Bei betriebsbedingter Kündigung mit Angebot nach § 1a KSchG
  • Wenn im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Sozialplan eine Abfindung geregelt ist
  • Nach einer Kündigungsschutzklage, wenn sich beide Seiten auf einen gerichtlichen Vergleich einigen
  • Bei gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG
  • In besonderen Fällen, etwa bei unzumutbarem Verhalten des Arbeitgebers oder fristloser Eigenkündigung mit Schadensersatzanspruch (§ 628 Abs. 2 BGB)

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Warum zahlen Arbeitgeber eine Abfindung?

Auch wenn sie rechtlich meist nicht dazu verpflichtet sind, zahlen viele Arbeitgeber freiwillig eine Abfindung – aus nachvollziehbaren Gründen:

  • Um das Risiko eines verlorenen Kündigungsschutzprozesses zu vermeiden
  • Wegen des Risikos eines Annahmeverzugslohns: Der Arbeitgeber müsste rückwirkend Gehalt zahlen, obwohl der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat
  • Um eine Weiterbeschäftigung nach Prozessverlust zu verhindern
  • Zur schnellen und rechtssicheren Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Um negative Publicity oder betriebliche Unruhe zu vermeiden

Fazit: Arbeitgeber zahlen Abfindungen, um sich Zeit, Geld und Risiken zu ersparen – und genau hier liegt Ihre Verhandlungschance.

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Wie hoch ist eine Abfindung?

Die Höhe einer Abfindung ist Verhandlungssache – sie richtet sich nicht nach einem festen Gesetz, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine häufig verwendete Formel lautet:

0,5 Monatsgehälter × Jahre der Betriebszugehörigkeit

Diese sogenannte Regelabfindung nach § 1a KSchG ist jedoch keine gesetzliche Pflicht, sondern ein Orientierungspunkt. In der Praxis schwanken Abfindungen erheblich – je nach Branche, Risikolage des Arbeitgebers und Verhandlungsgeschick.

Wichtige Einflussfaktoren auf die Abfindung:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Höhe des Gehalts
  • Art der Kündigung (betriebsbedingt, personenbedingt, verhaltensbedingt)
  • Arbeitsmarktsituation & berufliche Perspektiven
  • Branche und Unternehmensgröße
  • Verhandlungstaktik und rechtliche Argumentation

Mit unserem kostenlosen Tool können Sie in wenigen Schritten berechnen, wie viel Abfindung Ihnen zustehen könnte – auf Basis realer Vergleichsdaten und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Eckdaten.

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Außerdem zeigen wir Ihnen mit dem Brutto-Netto-Rechner, wie viel von der Abfindung nach Steuern übrig bleibt. Denn: Abfindungen sind steuerpflichtig, unterliegen aber nicht der Sozialversicherungspflicht.

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Welche Kündigungen führen zur Abfindung?

Nicht jede Kündigung führt automatisch zu einer Abfindung – doch einige Konstellationen bieten besonders gute Chancen:

Betriebsbedingte Kündigung

Bei einer betriebsbedingten Kündigung sind die Chancen auf eine Abfindung am höchsten. Arbeitgeber bieten sie oft an, um Kündigungsschutzprozesse zu vermeiden – insbesondere, wenn eine Sozialauswahl erforderlich ist.

Verhaltensbedingte Kündigung

Hier sind die Erfolgsaussichten auf eine Abfindung geringer – es sei denn, der Arbeitgeber hat formale Fehler gemacht oder die Vorwürfe sind schwach belegt.

Personenbedingte Kündigung

Etwa bei längerer Krankheit oder Leistungsmängeln. Auch hier kann eine Abfindung möglich sein – insbesondere, wenn die Rechtslage für den Arbeitgeber nicht eindeutig ist.

Sonderfälle mit Rechtsanspruch auf Abfindung:

  • § 1a KSchG bei Kündigungsverzicht
  • Sozialplan oder Tarifvertrag
  • Vertraglich vereinbarte Abfindung
  • Gerichtliche Auflösung nach § 9 KSchG
  • Unzumutbarkeit oder grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers

Ist eine Abfindung steuerfrei?

Nein – Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, da sie als außerordentliche Einkünfte gelten. Es gibt jedoch eine steuerliche Entlastung:

Die Fünftelregelung (§ 34 EStG)

Diese Regelung sorgt dafür, dass Abfindungen steuerlich begünstigt behandelt werden. Sie verteilt den Abfindungsbetrag rechnerisch auf fünf Jahre, um den Spitzensteuersatz abzumildern. Dadurch sinkt die Steuerlast, vor allem bei einmaliger, hoher Auszahlung.

Unser Tipp: Nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner, um zu berechnen, wie viel von Ihrer Abfindung nach Steuern bleibt – und ob die Anwendung der Fünftelregelung sinnvoll ist.

Muss ich Sozialabgaben auf die Abfindung zahlen?

Nein – auf Abfindungen fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Der Grund: Es handelt sich nicht um Arbeitsentgelt für geleistete Arbeit, sondern um eine Ausgleichszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes.

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

In der Regel nicht. Eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld erfolgt nur, wenn durch die Abfindung die Kündigungsfrist verkürzt wurde.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer hat eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, vereinbart aber eine sofortige Beendigung und erhält dafür eine Abfindung. In diesem Fall kann die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen und den ALG-I-Anspruch um die eingesparte Zeit verschieben.

Auch bei sozialwidrigem Verhalten (z. B. freiwilliger Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund) drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.

Wie sollten sich Arbeitnehmer nach einer Kündigung verhalten?

Fehler vermeiden – Chancen sichern

Wer nach der Kündigung unbedacht handelt, riskiert seine Chancen auf eine Abfindung. Deshalb gilt:

  • Keine übereilten Aussagen gegenüber dem Arbeitgeber („Ich will hier sowieso nicht mehr arbeiten“)
  • Keine beleidigenden oder provokanten Aussagen – auch nicht gegenüber Kollegen
  • Keine betrieblichen Daten sichern oder löschen
  • Professionell bleiben – bis zum letzten Arbeitstag
  • Niemals dem Arbeitgeber gegenüber erwähnen, dass man bereits eine neue Stelle in Aussicht hat

Vermeiden Sie alles, was dem Arbeitgeber Argumente für eine fristlose Kündigung liefern könnte – sie gefährdet nicht nur den Abfindungsanspruch, sondern auch das Arbeitslosengeld.

Sie finden Alles zur Kündigung hier

Vertiefende Informationen zur Berechnung und zum Anspruch

Viele Arbeitnehmer wissen nicht genau, wie sich eine Abfindung berechnet, ob sie überhaupt einen Anspruch haben oder welche Faktoren für die Höhe entscheidend sind. Die folgenden Artikel bieten Ihnen fundiertes Hintergrundwissen, damit Sie Ihre Verhandlungsposition realistisch einschätzen können:

FAQ zur Abfindung

Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch besteht selten. Häufig wird eine Abfindung im Vergleich nach einer Kündigungsschutzklage vereinbart – oder bei Kündigung nach § 1a KSchG, durch einen Sozialplan oder bei vertraglicher Regelung.

Wie hoch ist die Abfindung bei einer Kündigung?

Die Faustformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je nach Prozessrisiko, Branche oder Verhandlungserfolg kann der Faktor deutlich darüber oder darunter liegen.

Muss ich eine Abfindung versteuern?

Ja, Abfindungen sind steuerpflichtig – aber nicht sozialversicherungspflichtig. Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann Ihre Steuerlast senken.

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Nur, wenn Sie die Kündigungsfrist verkürzt haben. Dann kann es zu einer Sperrzeit oder zu einem Ruhen des ALG I kommen.

Kann ich auch bei Eigenkündigung eine Abfindung bekommen?

Selten. Eine Abfindung bei Eigenkündigung ist reine Verhandlungssache und kommt nur infrage, wenn der Arbeitgeber ein Interesse an schneller Trennung hat.

Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist verpasse?

Dann wird die Kündigung wirksam – selbst wenn sie unrechtmäßig war. Eine Abfindung ist danach meist nicht mehr erreichbar (§ 4 KSchG).

Was kostet ein Anwalt für die Abfindung?

Bei Kündigungsschutzklagen vertreten wir Sie auf Erfolgsbasis. Sie zahlen nur bei Erfolg – jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern.

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Wo ist die Abfindung geregelt?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht in der Regel nicht. Nur in bestimmten Fällen (§ 1a, § 10 KSchG) ist eine Abfindung gesetzlich geregelt. Meist erfolgt die Zahlung freiwillig, um Kündigungsschutzklagen zu vermeiden und Risiken für den Arbeitgeber zu minimieren.
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