Steuer sparen dank Corona!
Arbeitnehmer können einen steuerfreien Corona-Bonus vom Arbeitgeber erhalten. Die zunächst bis Ende Juni 2020 befristete Regelung gilt jetzt bis März 2022.
Für Arbeitnehmer, die aus dem Unternehmen ausscheiden und eine Abfindung erhalten, kann dieser steuerfreie Bonus auch noch bezahlt werden. Das kann einen erheblichen Unterschied machen, denn die Abfindung muss voll versteuert werden.
Zwar müssen keine Sozialversicherungsabgaben auf die Abfindung bezahlt werden und es gibt die sog. Fünftelregelung, die bei hohen Abfindungen die Einkommenssteuerlast reduziert.
Gerade bei hoher Einkommenssteuerbelastung kann es durchaus ein paar hundert Euro Unterschied für den Arbeitnehmer ausmachen, wenn ein Teil der Abfindung in Höhe von 1.500,- EUR steuerfrei bezahlt wird.